BDI zur Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie
Die vom Bundesumweltministerium am 22. Mai 2026 vorgelegten Entwürfe zur Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie sollten nachgebessert werden. Die Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie darf nicht zu weiteren Investitionshemmnissen in der deutschen Industrie führen. Auswirkungen auf die Industrie und die Genehmigungsfähigkeit von Produktionsanlagen müssen so gering wie möglich gehalten werden. In der anliegenden Stellungnahme nimmt der BDI zum Artikelgesetz, zur Neufassung der 39. BImSchV und zur notwendigen Änderung der TA Luft Stellung.
BDI-Position für einen EU-Omnibus zur Vereinfachung des Umweltrechts
Die EU-Umweltvorschriften sind derzeit zu komplex und bürokratisch, was eine große Belastung für die Unternehmen darstellt und Innovationen behindert. Eine auf Vertrauen basierende Regulierung sollte die Unternehmen in die Lage versetzen, mehr Verantwortung zu übernehmen und gleichzeitig Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Unter anderem in den Bereichen Chemikalienregulierung (REACH), Wasserwirtschaft, Industrieemissionen und Naturschutzrecht besteht dringender Reformbedarf, um Verfahren zu vereinfachen und Planungssicherheit zu schaffen. Das BDI-Positionspapier enthält Vorschläge für ein „EU-Umwelt-Omnibus“-Paket, um Umweltvorschriften zu straffen, Berichts- und Dokumentationspflichten zu reduzieren und damit die Belastung der Unternehmen zu verringern.