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Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht: Warum Betriebsvermögen besonderen Schutz braucht

Am 13. Oktober 2026 verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts über die erbschaftsteuerliche Verschonung von Betriebsvermögen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die unterschiedliche Behandlung von begünstigtem Betriebsvermögen und nicht begünstigtem Privatvermögen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der BDI ist als sachkundiger Dritter geladen und wird an der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe teilnehmen.

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23.09.2026