Nach LNG und Bundeswehr – keine weiteren Ausnahmen vom Vergaberecht
Mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) und dem Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) wurden im Jahr 2022 zwei Gesetze verabschiedet, die erheblich in das Vergaberecht und den vergaberechtlichen Rechtsschutz eingreifen. Sofern darüber nachgedacht wird, ähnliche Regelungen auch für Vergaben zu Wohnzwecken, in der Infrastruktur und für das Vergaberecht insgesamt vorzusehen, hält der BDI dies für den falschen Weg.
Nicht das Vergaberecht ändern, sondern die Vergabepraxis!
Das Bundeswirtschaftsministerium hat Anfang des Jahres 2023 zum Vergabetransformationspaket konsultiert. Der Fokus liegt auf Beschleunigung, Vereinfachung und Digitalisierung von Vergabeverfahren, Stärkung der strategischen Beschaffung und Mittelstandsförderung. Der BDI sieht kein Regelungs- sondern vielmehr ein Anwendungsdefizit. So müssen zunächst die bestehenden Regelungen für öffentliche Aufträge angewandt werden, bevor erwogen wird, die Vorschriften zu ändern.
19. WP: Empfehlungen | Sicherheitspolitik
Deutschland muss sich stärker als bisher für Sicherheit, Frieden und eine regelbasierte Weltordnung einsetzen und sicherheitspolitisch mehr Verantwortung übernehmen. Die Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie und der Erhalt von nationalen Schlüsseltechnologien muss dabei Kernanliegen deutscher Sicherheitspolitik sein.