Der gesetzliche Rahmen
Für Schadstoffe sind europaweit gesetzliche Grenzwerte vorgeschrieben. Die ersten einheitlichen Abgasvorschriften für Pkw in der Europäischen Gemeinschaft traten 1970 in Kraft. Die heute übliche Bezeichnung „Euro-Norm“ wurde 1992 mit der Abgasstufe Euro 1 eingeführt, aktuell gilt die Euro-6-Norm. Im Zuge der Entwicklung von Euro 1 bis Euro 6 hat der Gesetzgeber die Höchstgrenzen für Stickoxide bei Pkw um 97 Prozent und für Partikel um 98 Prozent gesenkt.
Neue Transparenz durch neues Messverfahren
Die EU-Normwerte für Kraftstoffverbrauch und Emissionen werden seit 2017 im neu eingeführten WLTP-Zyklus ermittelt. Damit ist der bereits 1996 eingeführte und in den vergangenen Jahren vermehrt kritisierte NEFZ-Zyklus Geschichte – und mit ihm einige Schwachstellen des Messverfahrens der Emissionswerte.