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Kollektiver Rechtsschutz

Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zum Gebrauch kollektiver Rechtsbehelfe in den EU-Mitgliedstaaten vorgelegt, an der sich der BDI beteiligt hat. Die Konsultation zielte darauf ab, die Anwendung und Umsetzung der Empfehlung der EU-Kommission (2013/396/EU) vom Juni 2013 zu evaluieren. Diese beinhaltete gemeinsame Grundsätze für kollektive Unterlassungs- und Schadensersatzverfahren in den Mitgliedstaaten, sofern durch Unionsrecht garantierte Rechte verletzt wurden.

Ansprechpartner
  • Carolina Müller

    Senior Manager Law, Competition and Consumer Policy, Federation of German Industries
  • Verena Westphal

    Senior Expert Law and Tax, Federation of German Industries