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Überarbeitung der CSRD im Rahmen des EU-Omnibus und deutsche Umsetzung schreiten voran

Die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD kann die grüne Transformation entscheidend vorantreiben – allerdings nur, wenn der Berichtsaufwand für die Unternehmen auch leistbar ist. Daher muss der Aufwand der Unternehmen sowohl im Rahmen des aktuell durchgeführten EU-Omnibus als auch der deutschen Umsetzung der CSRD höchstmöglich begrenzt werden und verhältnismäßig sein.

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29.09.2025

BDI-Position zur Überarbeitung der CSRD im Rahmen des EU-Omnibuspakets

Der BDI hat sich mit einem Positionspapier aktiv in die laufende Diskussion zur Überarbeitung der CSRD im Rahmen des Omnibuspakets der Europäischen Kommission eingebracht. Er begrüßt die am 26. Februar 2025 vorgestellten Maßnahmen und drängt auf eine schnelle Umsetzung – aber auch auf weitergehende Entlastungen für Unternehmen.

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12.05.2025

Mehr Klarheit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Neue Hilfestellung für Unternehmen

Der BDI hat zusammen mit dem DRSC (Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee) am 14. Januar 2025 eine Broschüre zur branchenbezogenen Wesentlichkeitsanalyse veröffentlicht, um betroffene Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD zu unterstützen.

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03.02.2025

Hilfestellung für branchenspezifische Vorüberlegungen zur ESRS-Wesentlichkeitsanalyse

Der gemeinsame Leitfaden des BDI und DRSC zur branchenspezifischen Wesentlichkeitsanalyse nach der CSRD soll Verbänden bei der Ermittlung branchenspezifischer Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) sowie den damit verbundenen wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen unterstützen und kann auch dazu genutzt werden, branchenweit wesentliche Angabepflichten und Datenpunkte zu identifizieren. Sie kann darüber hinaus berichtspflichtigen Unternehmen auf Basis branchenspezifischer Vorüberlegungen erste Anhaltspunkte für die zwingend erforderliche unternehmensindividuelle Wesentlichkeitsanalyse geben.

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14.01.2025

Regierungsentwurf zur deutschen CSRD-Umsetzung beschlossen

Das Kabinett hat den Regierungsentwurf der deutschen Umsetzung der CSRD beschlossen. Das Gesetz sieht im Wesentlichen eine Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Vorgaben vor. Dennoch besteht weiterhin die Notwendigkeit, im parlamentarischen Verfahren Nachbesserungen vorzunehmen. In einem Webtalk wird der BDI zusammen mit dem DRSC, econsense und EY die Neuerungen des Entwurfs besprechen sowie weitere Umsetzungshilfen anbieten.

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12.09.2024

Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland

Der BDI hat ausführlich zu dem Referentenentwurf der deutschen Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie zu europäischen Entwürfen von Berichtsstandards für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) Stellung genommen. Die nationale Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sollte sich im Ergebnis auf eine Eins-zu-eins Umsetzung der europäischen Vorgaben beschränken. Die KMU-Standards müssen praxistauglich umgestalten werden.

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03.06.2024

ESG-Reporting: BDI und DRSC veröffentlichen Informationsbroschüre

In einer gemeinsamen ESG-Broschüre haben der BDI und das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) die wichtigsten Informationen zu den neuen Berichtspflichten infolge der anstehenden Umsetzung europäischer Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zusammengetragen. Die Broschüre soll die vielen Tausend erstmalig berichtenden Unternehmen grundlegend informieren und erste Ideen für das Aufsetzen entsprechender Umsetzungsprojekte vermitteln.

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16.05.2024

ESG-Reporting: Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD in Deutschland

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat im März 2024 den Referentenentwurf (RefE) zur deutschen Umsetzung der neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung für große und börsennotierte Unternehmen veröffentlicht. Die darin enthaltenen Regelungen entsprechen im Wesentlichen einer Eins-zu-eins-Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).

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11.04.2024

CSRD – Neue Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 2024

Mit der nationalen Umsetzung der EU-weiten „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) beginnt für viele deutsche Unternehmen ab 2024 eine neue Berichtspflicht. Ein Überblick über die wichtigsten Fristen und Details.

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22.11.2023

Warum Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Nachhaltigkeit spielt eine immer größere Rolle – im politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kontext. Auf gesetzlicher Ebene stellt die europäische CSDR-Richtlinie neue Anforderungen an Unternehmen. Worauf es bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie ankommt und was die Änderungen für Unternehmen in Deutschland bedeutet.

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21.11.2023

CSRD: Wo müssen Unternehmen berichten?

Die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) der EU verpflichtet Unternehmen, einen Nachhaltigkeitsbericht in einem gesonderten Abschnitt des Lageberichts aufzunehmen. Die bisherigen Möglichkeiten einer gesonderten Berichterstattung außerhalb des Lageberichts oder einer integrierten Berichterstattung fallen weg. Unter bestimmten Umständen ist eine integrierte Berichterstattung jedoch mittels Verweises in einem anderen Teil des Lageberichts mit Pflicht der eindeutigen Kennzeichnung der Informationen möglich.

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17.11.2023

Aktueller Stand der Entwicklung der ESRS

Die Europäische Kommission hat den Entwurf der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) überarbeitet und dabei Erleichterungen für Unternehmen abgestimmt: Reduzierung der Berichtspflichten um 25 Prozent, Stärkung der Bedeutung der individuellen Wesentlichkeitsanalyse, schrittweise Einführung von Meldepflichten und eine verbesserte Interoperabilität mit den internationalen Nachhaltigkeitsberichtsstandards des International Sustainability Standards Board (ISSB).

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14.11.2023

Konferenz zum ESG-Reporting: Was erwartet die Wirtschaft ab 2024

Ab 2024 sind die Unternehmen zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESG-Reporting) verpflichtet. Die deutsche Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt vor allem den Mittelstand vor große Herausforderungen. Der BDI informierte in einer hybriden Veranstaltung Mitte Oktober 2023 in Berlin über aktuelle Anforderungen an die Unternehmen und diskutierte den Umsetzungsstand der neuen Regelungen für die deutsche Wirtschaft.

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30.10.2023