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Digital Services Act

Der BDI begrüßt das Ziel, mit dem Digital Services Act (DSA) den digitalen Markt in der EU zu stärken. Es ist richtig, an den Kernprinzipien der E-Commerce-Richtlinie, dem Haftungsprivileg, dem Verbot allgemeiner Überwachung und dem Herkunftslandprinzip, festzuhalten. Der DSA sollte die Komplexität verschiedener digitaler Dienste berücksichtigen. Für Industrie-, konzerninterne Plattformen, Clouddienste oder Kundenportale sollten nicht die strengsten Regeln gelten.

Publication
04.06.2021

Digitaler Handel: Chancen nutzen durch moderne Handelspolitik

Die Handelspolitik der EU legt einen besonderen Fokus auf den digitalen Handel. Dies trägt der zunehmenden Digitalisierung der Weltwirtschaft Rechnung, die auch für die deutsche Industrie große Chancen bietet. Während unter dem Dach der WTO an internationalen Regelungen gearbeitet wird, könnten auch Rückschläge drohen.

Article
01.10.2019

Die Digitalisierung des Welthandels

Die neue EU-Handelsstrategie legt einen besonderen Fokus auf den digitalen Handel. Dieser erweitert den Welthandel nicht nur um einen weiteren Wirtschaftssektor, sondern verändert vielmehr bestehende Handels- und Produktionsstrukturen. Jedoch wird das Potential des digitalen Handels aufgrund bestehender Lücken des globalen Handelsregimes bisher nicht voll ausgeschöpft. Um dieses Ziel zu erreichen, muss Rechtssicherheit hergestellt und Protektionismus eingeschränkt, ein freier grenzüberschreitender Datentransfer gewährleistet sowie geistiges Eigentum geschützt und interoperable, marktbasierte Normen und Standards gefördert werden.

Publication
28.10.2016

EU-Vorschlag zur Abschaffung von Geoblocking

Die Europäische Kommission hat am 25. Mai 2016 ein Paket zur Stärkung des Online-Handels veröffentlicht. Dabei handelt es sich um das zweite große Paket im Rahmen des Digitalen Binnenmarkts (DSM-Strategie). In dem sogenannten E-Commerce-Paket hat die EU-Kommission u. a. einen Verordnungsvorschlag für Abschaffung territorialer Beschränkungen im Internet (Geoblocking) veröffentlicht. Der vorgelegte Vorschlag hat zum Ziel, Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des EU-Binnenmarktes zu verbieten. Der BDI begrüßt die Ziele der EU-Kommission, den grenzüberschreitenden Online-Handel zu stimulieren, Schranken abzubauen und die Transparenz der im Internet angebotenen Waren und Dienste zu erhöhen. Dabei ist es jedoch wichtig, dass die Grundsätze der Privatautonomie und der Vertragsfreiheit nicht untergraben werden.

Publication
10.10.2016