Entwurf für ein Gesetz zu dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA)
Kanada ist ein wichtiger Wirtschaftspartner der EU und Deutschlands. Das Abkommen erleichtert erheblich den Zugang für europäische Unternehmen zum kanadischen Markt und fördert deutlich den bilateralen Wirtschaftsaustausch. Gerade im Systemwettbewerb mit Nichtmarktwirtschaften ist dies besonders wichtig. Daher ist die Bundesregierung gefordert, sich auf nationaler und europäischer Ebene für die zeitnahe Ratifizierung des CETA-Abkommens einzusetzen.
Anforderungen an ein Investitionsabkommen zwischen der EU und China
Die Europäische Kommission verhandelt über einen Investitionsförder- und -schutzvertrag mit China. Für die EU wäre es der erste alleinstehende Vertrag dieser Art, der nicht Teil eines Freihandelsvertrages ist. Aus Sicht des BDI sollte ein solches Abkommen den Investitionsschutz garantieren und den Marktzugang für deutsche Unternehmen verbessern. Europäische Tochterunternehmen in China müssen über die gleiche unternehmerische Handlungsfreiheit wie einheimische Unternehmen verfügen.
CETA
Das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (Comprehensive Economic Trade Agreement, CETA) wird den Zugang zum kanadischen Markt für europäische Unternehmen erheblich erleichtern und den bilateralen Wirtschaftsaustausch deutlich fördern. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) bewertet das Freihandelsabkommen insgesamt positiv und setzt sich deshalb für eine schnelle Ratifizierung und Inkraftsetzung ein.
BDI zum weltweiten Reformprozess des Investitionsschutzes
Im Rahmen eines internationalen Expertentreffens der UNCTAD nahm der BDI in Genf zu den Entwicklungen der weltweiten Investitionspolitik Stellung.
Investitionsschutz in TPP
TPP wird das bisher größte plurilaterale Freihandels- und Investitionsabkommen weltweit sein. Der 30-Seiten umfassende Vertragstext enthält unter anderem Schutzklauseln für Investitionen sowie einen Mechanismus zur Lösung von Investitionsstreitigkeiten (ISDS). Der BDI begrüßt u.a. den weit gefassten Investitionsbegriff, den hinreichenden Schutz von Investoren sowie die freie Richterauswahl bei Schiedsverfahren. Nachbesserungsbedarf besteht jedoch u.a. bei der Definition der staatlichen Regulierungshoheit, dem Berufungsmechanismus sowie dem Schutz vor dem Bruch staatlicher Zusagen.
Investitionsschutz in TTIP
Am 16. September 2015 stellte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur konkreten Ausgestaltung eines reformierten Investitionskapitels für die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) vor, den sie nun mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament abstimmen und dem Verhandlungspartner möglichst bis Ende des Jahres offiziell übermitteln will. Aus Sicht des BDI sind viele der unterbreiteten Gestaltungsvorschläge der EU-Kommission zu begrüßen. Allerdings weisen die Vorschläge auch deutlichen Verbesserungsbedarf auf, wie etwa bei der Ausgestaltung des Verfahrens zur Bestellung der Richter sowie den materiellen Schutzstandards. Die Schwächen des Vorschlags müssen aus Sicht des BDI beseitigt werden, damit auch in Zukunft Investitionen im Ausland angemessen geschützt werden.
Schutz europäischer Investitionen im Ausland
In den vergangenen Monaten ist eine heftige Diskussion um Investitionsverträge entbrannt. Im Kreuzfeuer der Kritik stehen insbesondere die Investor-Staat- Schiedsverfahren. Diese Verfahren sind gleichwohl unabkömmlich, um Investitionen im Ausland angemessen zu schützen. Anstatt diese kategorisch abzulehnen, geht es vielmehr darum, bestehende Verfahren zu verbessern. Der BDI hat in diesem Zusammenhang Anforderungen an ein Investitionsabkommen der EU zusammengetragen und Empfehlungen formuliert.