Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft erfordert globalen Konsens, der auch für Europa gilt
Die Digitalisierung geht mit immensen steuerlichen Herausforderungen einher. Um diese zu lösen, braucht es einen weltweiten Konsens. Insofern treten die EU-Kommission und der deutsche EU-Ratsvorsitz zu Recht für eine globale Lösung auf OECD-Ebene ein. Nur diese führt zu einer essenziellen Planungs- und Rechtssicherheit für Unternehmen. Unilaterale Maßnahmen bergen hingegen die Gefahr langwieriger Besteuerungs- und Handelskonflikte.
Einstimmigkeit in Steuerfragen für zentrale Bereiche beibehalten
Für steuerrechtliche Entscheidungen auf europäischer Ebene gilt grundsätzlich das Prinzip der Einstimmigkeit. Der BDI spricht sich dafür aus, das Einstimmigkeitsprinzip der EU in Steuerfragen im Grundsatz beizubehalten. Anstelle eines Übergangs zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren in Steuerfragen sollte die weitere Harmonisierung des europäischen Steuerrechts auf der Agenda stehen, um einen besser funktionierenden Binnenmarkt zu erreichen.
Finanztransaktionssteuer: Nationale und europäische Alleingänge vermeiden
Seit nunmehr zwölf Jahren beraten die europäischen Finanz- und Wirtschaftsminister über die Einführung einer Finanztransaktionssteuer – bislang ohne Ergebnis. Nun hat die Idee erneut Eingang in das Arbeitsprogramm des deutschen EU-Ratsvorsitzes gefunden. Der BDI lehnt die Idee einer Finanztransaktionssteuer ab, da diese negative Auswirkungen auf den europäischen Wirtschafts- und Investitionsstandort hat.
Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie: CO2-neutrale Energieträger fördern
Der „Europäische Green Deal“ zielt auf eine umfassende Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft ab. Dazu soll auch die aktuell gültige Version der Energiesteuerrichtlinie überarbeitet werden. Der entsprechende Legislativvorschlag der EU-Kommission ist im Juni 2021 zu erwarten. Die politische Debatte hat mit der Veröffentlichung einer Folgenabschätzung („Inception Impact Assessment“) bereits an Fahrt aufgenommen.