Ein Cent macht den Unterschied
Ob ein öffentlicher Bauauftrag für 5.538.000 Euro oder 5.537.999,99 Euro an einen Bieter vergeben wird, hat erhebliche Auswirkungen auf den Rechtsschutz. Während die Vergabe eines Bauwerks ab 5.538.000 Euro einem effektiven vergaberechtlichen Rechtsschutz unterliegt, der die unrechtmäßige Vergabe an einen Mitbewerber unterbinden kann, besteht dieser für Aufträge unterhalb dieses Schwellenwertes nicht. Der BDI fordert eine Angleichung.
Nach LNG und Bundeswehr – keine weiteren Ausnahmen vom Vergaberecht
Mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) und dem Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) wurden im Jahr 2022 zwei Gesetze verabschiedet, die erheblich in das Vergaberecht und den vergaberechtlichen Rechtsschutz eingreifen. Sofern darüber nachgedacht wird, ähnliche Regelungen auch für Vergaben zu Wohnzwecken, in der Infrastruktur und für das Vergaberecht insgesamt vorzusehen, hält der BDI dies für den falschen Weg.
Nicht das Vergaberecht ändern, sondern die Vergabepraxis!
Das Bundeswirtschaftsministerium hat Anfang des Jahres 2023 zum Vergabetransformationspaket konsultiert. Der Fokus liegt auf Beschleunigung, Vereinfachung und Digitalisierung von Vergabeverfahren, Stärkung der strategischen Beschaffung und Mittelstandsförderung. Der BDI sieht kein Regelungs- sondern vielmehr ein Anwendungsdefizit. So müssen zunächst die bestehenden Regelungen für öffentliche Aufträge angewandt werden, bevor erwogen wird, die Vorschriften zu ändern.
Von Qualität, Preis und Frauenförderung - welche Kriterien im Vergaberecht sinnvoll sind
Das Vergaberecht wird neben der Qualität der Leistung und dem Preis zunehmend durch andere Aspekte geprägt. Im Vordergrund stehen hier oft soziale Kriterien. Die Vergabe öffentlicher Aufträge wird z. B. daran geknüpft, dass ein Unternehmen Frauen beziehungsweise Auszubildende fördert oder gleiches Entgelt für Männer und Frauen bezahlt. Der BDI kritisiert diese Verknüpfung, die oft allein für Beschaffungen öffentlicher Auftraggeber gilt.