FuelEU Maritime: Kraftstoffe für eine nachhaltige Schifffahrt
Alternative Kraftstoffe und innovative Antriebe sind die zentralen Bausteine für die Dekarbonisierung der Seeschifffahrt. Der BDI unterstützt daher die Initiative FuelEU Maritime als technologieoffenen Ansatz für deren Markthochlauf. Die europäischen Gesetzgeber müssen dennoch nachjustieren: Die Verfügbarkeit alternativer Kraftstoffe und der Ausbau der Infrastruktur müssen gefördert werden, ohne EU-Unternehmen weiter einseitig zu belasten.
Verlängerung der Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtskonsortien (GVO)
Die Verordnung über eine Gruppenfreistellung für Seeschifffahrtskonsortien (GVO) soll einen Beitrag zur Resilienz maritimer Lieferketten und der Leistungsfähigkeit der Seeschifffahrt leisten. Dieses Ziel verfehlt die GVO in ihrer gegenwärtigen Form: die Situation im internationalen Seeverkehr ist durch fehlende Transportkapazitäten und Qualitätsdefizite geprägt. Der BDI fordert daher eine Abschaffung oder umfassende Überarbeitung der Verordnung.
Logistikanforderungen der verladenden Industrie
Wie machen wir Güterverkehr und Logistik grüner und effizienter? Was kann Politik tun, damit noch ungenutzte Potentiale für weniger C02 ausgeschöpft werden können? Wir zeigen Lösungen, zur Stärkung von Innovationen und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für alle Verkehrsträger auf. Dazu gehören eine bedarfsgerecht ausgebaute Infrastruktur, die Digitalisierung, verbesserte regulatorische Rahmenbedingungen und CO2-Minderung durch effiziente Systeme, neue Antriebe und Kraftstoffe.
Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtsunternehmen
An die Evaluierung der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) von 2018 anknüpfend beabsichtigt die Kommission, die GVO unverändert bis Ende April 2024 zu verlängern. Dieser bietet Potenziale zur Sicherung bzw. zur Anhebung des Qualitätsniveaus der Transportdienstleistung Seeschifffahrt. Daher befürwortet der BDI eine Verlängerung und votiert zusätzlich für eine umfassendere Überprüfung und Ergänzung der Verordnung.