Omnibus IV Simplification Package Common Specifications
Die systematische Einführung von Common Specifications im Rahmen des Omnibus-IV-Pakets soll die Herausforderungen des europäischen Normungssystems adressieren – insbesondere die verzögerte Bereitstellung harmonisierter europäischer Normen (hEN). Die deutsche Industrie begrüßt zwar eine einheitliche Regelung, warnt jedoch vor einer umfassenden Einführung ohne klare Rahmenbedingungen.<br />Common Specifications dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen als Fallback-Option dienen. Ihre Entwicklung muss transparent, inklusiv und unter Einbeziehung technischer Expertise erfolgen. Der BDI fordert, das bewährte europäische Normungssystem zu stärken und warnt vor einer Fragmentierung, die Europas Wettbewerbsfähigkeit und strategische Rolle gefährden könnte.
Schlaglichter auf die Geschichte des BDI seit 1949
Die Geschichte des „Bundesverbands der Deutschen Industrie e.V.“ (BDI) beginnt 1949 in Köln. Der am 19. Oktober ursprünglich gegründete „Ausschuss für Wirtschaftsfragen der industriellen Verbände“ wurde nur wenige Wochen später in „BDI“ umbenannt. 32 Wirtschaftsverbände und Arbeitsgemeinschaften organisierten sich fortan im neuen Spitzenverband. Ihre Zahl wuchs in den folgenden Jahren und Jahrzehnten kontinuierlich auf 40 (Stand 2023).
Reform des EU-Transparenzregisters
Im Juli ist das reformierte EU-Transparenzregister in Kraft getreten. Neben EU-Kommission und Europäischem Parlament nimmt nun auch der Rat der EU-Mitgliedstaaten am Register teil. Vorausgegangen waren vier schwierige Verhandlungsjahre. Die Industrie begrüßt grundsätzlich eine Reform, die den Dialog der Interessenvertretung offen gestaltet. Die Reform führt jedoch zu mehr bürokratischen Belastungen für registrierte Organisationen, ohne dass die EU-Insitutionen Relevanz, Klarheit und Vergleichbarkeit der öffentlich bereitgestellten Informationen gewährleisten.
Änderung des Transparenzregisters- zusätzliche bürokratische Belastungen vermeiden
Interessenvertretung in Brüssel: Dialog und Transparenz
Der Dialog des BDI mit den EU-Institutionen ist offen, transparent und anspruchsvoll. Dunkle Hinterzimmer oder klirrende Sektgläser – Fehlanzeige, schreibt Joscha Ritz, Referent der BDI/BDA The German Business Representation.
Erstes Gesetz zur Umsetzung von BEPS in nationales Recht
Der deutsche Gesetzgeber macht den ersten Schritt hin zur Umsetzung der G20/OECD-Empfehlungen zur Bekämpfung von Gewinnverlagerungen und -verkürzungen (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS). Im Vordergrund des sogenannten BEPS 1-Gesetzes steht die Stärkung der Transparenz. Dabei sollen das Country-by-Country-Reporting und der automatische Austausch über sogenannte Tax Rulings in nationales Recht implementiert werden. Darüber hinaus enthält der Referentenentwurf Gesetzesverschärfungen, die klare Nichtanwendungsvorschriften über ergangene BFH-Entscheidungen darstellen und keinen BEPS-Bezug haben. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren soll nach der Sommerpause beginnen und bis Ende des Jahres abgeschlossen werden.
Transparenz im Trilogverfahren auf dem Prüfstand
Die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O'Reilly wertet derzeit die Beiträge einer Konsultation zur Transparenz informeller Triloge aus. Wenig Transparenz und mangelnde Beteiligung fanden sich bereits als Bürgerbeschwerden in ihrem Jahresbericht 2014 wieder. O'Reilly eröffnete daraufhin 2015 eine offizielle Recherche über den Zugang zu Dokumenten in den EU-Institutionen.