Verfassungsbeschwerde gegen die Weitererhebung des Solidaritätszuschlags
In einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) haben die Beschwerdeführer die Erhebung des Solidaritätszuschlags im Jahr 2020 sowie den nur unvollständigen Abbau des Solidaritätszuschlags im Jahr 2021 als verfassungswidrig bezeichnet. Der BDI hat sich in einer Stellungnahme zu der Verfassungsbeschwerde geäußert und unterstützt die Forderung eines vollständigen Abbaus des Solidaritätszuschlags für alle Steuerpflichtigen.
Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlagsgesetzes
In einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wurde die Erhebung des Solidaritätszuschlags im Jahr 2020 sowie der nicht vollständige Abbau des Solidaritätszuschlags im Jahr 2021 als verfassungswidrig bezeichnet. Der BDI hat sich in einer Stellungnahme zu der Verfassungsbeschwerde geäußert und unterstützt die Beschwerdeführer in ihrer Forderung eines vollständigen Abbaus des Solidaritätszuschlags für alle Steuerpflichtigen.
Schuldenbremse: Konsolidierungsbedarf und Stärkung der Investitionstätigkeit
Deutschland verliert bei Investitions- und Standortentscheidungen von Unternehmen zunehmend an Boden. Die steuerlichen Rahmenbedingungen sind bereits jetzt nicht mehr wettbewerbsfähig. Es ist an der Zeit, neben einer konsequenten Priorisierung der öffentlichen Ausgaben, den Solidaritätszuschlag endgültig abzuschaffen.
Wirtschaftliche Effekte des BDI-Steuermodells der Zukunft
Das IW-Gutachten zeigt, dass die Senkung der Steuerbelastung der Unternehmen positive Effekte auf das Wirtschaftswachstum hat und fiskalisch verkraftbar wäre. Die vom BDI vorgeschlagene Senkung der Körperschaftsteuer und die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlag würden sich zu einem großen Teil selbst finanzieren. Steuererhöhungen zu Lasten der Wirtschaft schwächen den wirtschaftlichen Aufschwung und müssen vermieden werden.
Solidaritätszuschlag für alle Zahler abschaffen
Bei der Abschaffung des Solidaritätszuschlags müssen, auch aus verfassungsrechtlichen Gründen, alle Zahler der Ergänzungsabgabe miteinbezogen werden. Die Unternehmen haben wesentlichen Anteil am Steueraufkommen. Dennoch sollen sie nach den Plänen der Bundesregierung weiterhin zahlen. Eine Entlastung vom Solidaritätszuschlag, muss auch bei den Unternehmen ankommen.
Steuerliche Sofortmaßnahmen für den Unternehmensstandort Deutschland
Im internationalen Vergleich hat sich Deutschland mittlerweile zum Hochsteuerland entwickelt und andere Länder schaffen durch steuerliche Reformmaßnahmen Standortvorteile. In Deutschland gab es seit zehn Jahren weder nennenswerte Steuerstrukturreformen noch Entlastungen für die Unternehmen. Ein Konzept für eine zukunftsorientierte Steuerpolitik ist dringend erforderlich.
Steuerbelastung von max. 25 Prozent sicherstellen
Angesichts einer durchschnittlichen Steuerbelastung der Unternehmen in der OECD von 24,7 Prozent und in den 28 Mitgliedstaaten der EU von 21,7 Prozent sollte auch in Deutschland mittel- bis langfristig die (effektive) Steuerbelastung nicht mehr als 25 Prozent betragen.