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Keine Ausweitung der Grunderwerbsteuer auf Anteilsverkäufe von Kapitalgesellschaften

In der Finanzministerkonferenz im November 2018 haben sich die Länderfinanzminister auf eine Verschärfung der Grunderwerbsteuer geeinigt. Dabei soll die Grunderwerbsteuerpflicht auf Anteilsverkäufe an grundbesitzenden Kapitalgesellschaften ausgeweitet werden. Doch die Auswirkungen der geplanten Verschärfung gehen damit weit über das (nachvollziehbare) Ziel der Eindämmung von Share-Deal-Gestaltungen hinaus.

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06.02.2019