Reformbedarf in der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die praktische Anwendung und Auslegung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellt Unternehmen vor Herausforderungen. Erschwerend hinzu kommen die neuen EU-Digitalgesetze, die nicht mit der DSGVO harmonisiert sind. In unserem BDI-Positionspapier unterbreiten wir Vorschläge, wie mehr Ausgewogenheit und Innovationsfreundlichkeit in der DSGVO erreicht werden kann.
Datenschutzhürden in der industriellen Gesundheitswirtschaft
Die industrielle Gesundheitswirtschaft (iGW) ist ein zentraler Innovationstreiber und systemrelevant für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung. Ihre Leistungsfähigkeit basiert maßgeblich auf der intelligenten Nutzung medizinischer Daten. Doch eine uneinheitliche Auslegung datenschutzrechtlicher Vorgaben erschwert die Durchführung von Forschungsprojekten, bremst medizinische Innovationen aus und gefährdet Deutschlands Anschlussfähigkeit im europäischen Gesundheitsdatenraum. Es braucht einen innovationsfreundlichen und rechtssicheren Datenschutzrahmen.
Resilienz stärken, Schutzschild vor analogen und digitalen Angriffen aufbauen
Die deutsche Industrie ist stetiges Ziel für Cyberangriffe, Spionage, Sabotage und Datendiebstahl sowie von gewaltbereiten Kriminellen, Extremisten und Terroristen. Der jährliche Schaden beläuft sich auf mehr als 267 Milliarden Euro. Der ganzheitliche Schutz der Wirtschaft muss daher oberste Priorität haben. Wirtschaft und Politik müssen bei dieser Herausforderung enger zusammenarbeiten.
Sicherheit analog und digital – zentraler Wettbewerbsfaktor für die deutsche Industrie
Daten- und Frachtdiebstahl, Cyberangriffe, Spionage, Sabotage und andere Formen der Wirtschaftskriminalität mit jährlich verursachten Schäden von über 267 Milliarden Euro, Naturkatastrophen und politische Instabilität: Für Deutschlands global vernetzte Industrie sind alle Dimensionen von Sicherheit entscheidend – analog wie digital. Wirtschaft und Politik müssen für diese Herausforderung enger zusammenarbeiten.
Data Act-Durchführungsgesetz
Ab dem 12. September 2025 gelten die neuen unionsrechtlichen Vorgaben des EU-Data Act. Damit die Unternehmen bei der Implementierung der neuen Vorgaben der VO 2023/2854 die notwendige Unterstützung von behördlicher Seite erhalten, muss das nationale Durchführungsgesetz schnellstmöglich verabschiedet werden.
Gesetzentwurf der Bundesregierung zum NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz muss im laufenden parlamentarischen Verfahren an zahlreichen Punkten umfangreich angepasst werden. Daneben müssen die neuen Kompetenzen des BSI mit ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen unterlegt werden, damit aus den Cybervorfallsmeldungen aus der Wirtschaft ein tagesaktuelles Lagebild erstellt werden kann.
Allianz für Cyber-Sicherheit stärkt Deutschlands Cyberresilienz
Cybersicherheit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der BDI engagiert sich aus diesem Grund aktiv in der Allianz für Cyber-Sicherheit. Sie bietet staatlichen und privaten Akteuren eine Plattform für den Austausch von Informationen über die aktuelle Bedrohungslage im Cyberraum und darauf bezogene Schutzmaßnahmen. Die beteiligten Unternehmen und Institutionen verfolgen das Ziel, gemeinsam die Cyberresilienz Deutschlands zu erhöhen.
Datenstrategie der Bundesregierung
Die Datenstrategie der Bundesregierung adressiert viele wichtige Aspekte, um den Umgang mit Daten für deutsche Industrieunternehmen zu verbessern. Der Erfolg der Strategie bemisst sich jetzt an der Umsetzung der Einzelmaßnahmen, damit mehr Rechtssicherheit und Investitionsanreize in die Datenwirtschaft erzeugt werden.
EU-Data Act – im Eiltempo zur neuen Datennutzungsregulierung
Der EU-Data Act verändert die rechtlichen Spielregeln im Bereich der Nutzung und des Austauschs von Daten im B2C-, B2B- und B2G-Verhältnis fundamental. Mit der politischen Einigung in den sog. Trilog-Verhandlungen Ende Juni wurden zwar Verbesserungen erzielt – insgesamt bleibt der EU-Data Act mit viel Ungewissheit behaftet.
Aufbau eines Dateninstituts für Deutschland
Der BDI unterstützt den Aufbau des geplanten Dateninstituts für Deutschland, um die Mehrwerte einer verstärkten Datennutzung ins Zentrum der datenpolitischen Diskussion zu rücken. Strukturell sollte das Dateninstitut unabhängig und interdisziplinär ausgestaltet werden und sich auf übergreifende Themen der Datennutzung, insb. die rechtssichere Datenanonymisierung und eine effektive Open-Data-Implementierung, fokussieren.
Digitaler Euro
Im Oktober 2023 soll die Entscheidung fallen, ob es eine digitale Form des Euros geben wird. Wir begrüßen diesen Schritt. Die deutsche Industrie braucht den digitalen Euro. Er ist die Währung digitaler Ökosysteme in Europa und ermöglicht mehr Innovationen. Wichtig ist nun, dass in der Diskussion um die technische Ausgestaltung neben den wichtigen Interessen der Bürgerinnen und Bürger auch die der Industrie ausreichend berücksichtigt werden.
Wirtschaftsspionage, Kriminalität und Sabotage – die unterschätzte Gefahr
Die deutsche Industrie ist weltweit erfolgreich. Produkte „Made in Germany“ stehen für innovative Lösungen, Qualität und Zuverlässigkeit. Dieser Erfolg weckt Begehrlichkeiten: Durch Wirtschaftsspionage, Sabotage und Straftaten versuchen fremde Nachrichtendienste, Konkurrenten und organisierte Kriminalität, sich illegale Wettbewerbsvorteile und Einnahmen zu Lasten deutscher Unternehmen zu verschaffen.
IT-Sicherheitskennzeichen
Der BDI begrüßt das Ziel der Bundesregierung, die IT-Sicherheit eines Produktes für Verbraucherinnen und Verbraucher kenntlich zu machen. Die deutsche Industrie erachtet jedoch eine nationale, freiwillige Lösung als wenig geeignet, um die Cyberresilienz ganzheitlich zu gewährleisten. Wir sprechen uns für ein EU-weit eingeführtes, leicht verständliches und mit einer effizienten Marktaufsicht umgesetztes IT-Sicherheitskennzeichen aus.
Verbändepapier zum internationalen Datentransfer
Das Schrems II-Urteils des EuGH wirkt sich weiterhin massiv auf die deutsche Wirtschaft aus. Bereits im September 2020 hatten die Verbände der deutschen Wirtschaft in einem offenen Brief zu einer maßvollen Umsetzung des Urteils und zu raschen politischen Lösungen aufgerufen. Da bis heute noch kein konkreter Regelungsvorschlag vorliegt, haben die Wirtschaftsverbände nun ihren Appell zu dauerhaften politischen Lösungen erneuert.
Empfehlungen Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA)
EuGH-Urteil Schrems II: Verbändepapier zum Datentransfer in Drittstaaten
Das Urteil „Schrems II“ des Europäischen Gerichtshofs zum transatlantischen Datentransfer könnte massive negative Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben. Der BDI setzt sich innerhalb einer großen Verbändeallianz für eine maßvolle Umsetzung der Gerichtsentscheidung und für zeitnahe praktikable Lösungen ein, um die bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen und die Datenverarbeitung in der deutschen Wirtschaft nicht erheblich zu blockieren.
Digital Patient Journey Oncology
Die BDI-Initiative Gesundheit digital hat den Einsatz digitaler Gesundheitslösungen im Anwendungsfeld Onkologie erarbeitet. Sie zeigt branchenübergreifend und von der Prävention bis zur Nachsorge die Potenziale einer digitalen Gesundheitsversorgung aus Patientensicht auf. Sie identifiziert Barrieren für den Einsatz moderner Technologien und gibt politische Handlungsempfehlungen.
Hinweise für die Unternehmens- und Verbandspraxis
Über die Hälfte der deutschen Unternehmen erfüllen noch immer nicht alle Anforderungen des neuen Datenschutzrechts. Die ersten Bußgelder wurden verhängt – nach einer Umfrage stuft knapp die Hälfte der Unternehmen die Verletzung des Datenschutzes als größtes Compliance-Risiko ein. Daher hat der BDI zusammen mit Linklaters LLP einen Leitfaden erstellt, um Unternehmen bei der konkreten Umsetzung zu unterstützen.
Vorschlag einer E-Privacy-Verordnung
Die deutsche Industrie bekennt sich zu hohen Datenschutz- und Vertraulichkeitsstandards in der digitalen Wirtschaft. Gleichzeitig dürfen Innovationspotenziale nicht über das Maß hinaus behindert werden. Mit großer Sorge verfolgt der BDI die Entwicklung für den Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation (E-Privacy-VO). Der BDI mahnt, dieses wichtige Dossier in den Ratsverhandlungen nicht über das Knie zu brechen.
Haftungsfragen der Digitalisierung der Wirtschaft
Die haftungsrechtlichen Fragen rund um die Digitalisierung der verschiedenen Lebensbe-reiche sind von dem Grundproblem geprägt, dass in unserem Rechtssystem die Haftung im Regelfall an menschliches Verhalten anknüpft. Je weniger ein bestimmter Erfolg auf menschli-ches Verhalten zurückzuführen ist, desto schwieriger wird eine haftungsrechtliche Lösung nach der bisher geltenden Dogmatik.