Bundestag bei Energieeffizienzgesetz beschlussunfähig
Die Ampel-Fraktionen hatten das Energieeffizienzgesetz in den vergangenen Wochen intensiv beraten und sich auf zahlreiche Änderungen gegenüber der Kabinettsfassung vom April geeinigt. Aus Sicht des BDI ist es gelungen, das Gesetz für die Unternehmen deutlich praxistauglicher zu machen, auch wenn bürokratische Mehrbelastungen bleiben. Allerdings ist dann die eigentliche Verabschiedung des Gesetzes wegen Beschlussunfähigkeit des Bundestages gescheitert.
Europaparlament diskutiert über verbindliches EU-Energieeinsparziel
Die europäischen Vorgaben zur Steigerung der Energieeffizienz in der EU werden aktuell überarbeitet. Dabei sollen vor allem die Rahmenbedingungen für den Zeitraum 2021 - 2030 gesetzt werden. Der Vorschlag der EU-Kommission vom November 2016 sieht eine verbindliche Steigerung der Energieeffizienz in der EU um 30 Prozent vor. Nachdem sich der Rat bereits im Juni 2017 zu den Vorschlägen der EU-Kommission positioniert hat, arbeitet aktuell das Europaparlament an einer Stellungnahme.
Positionierung zur Zusammenführung von EnEG/EnEV und EEWärmeG
Bei der Weiterentwicklung des Rechtsrahmens zu Energieeffizienz bei Gebäuden mussdie Zusammenführung von Energieeinspargesetz (EnEG)/Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) nachdrücklich unterstützt werden. Die bestehende Chance darf nicht ungenutzt bleiben. Allerdings darf die Anpassung des Rechtsrahmens nicht überhastet erfolgen und die betroffenen Verbände müssen in Form von Stellungnahmen und Anhörungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt eingebunden werden.