Attraktive steuerliche Rahmenbedingungen sind ein wesentlicher Standortfaktor für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Hierzu zählt nicht nur die Höhe der Steuerbelastung, sondern auch moderne Unternehmensteuern. Bisher enthalten diese jedoch zahlreiche Hemmnisse für deutsche Unternehmen. Dadurch werden wesentliche übliche und betriebswirtschaftlich notwendige Vorhaben wie Umstrukturierungen, Investitionen und deren Finanzierung behindert.

Unternehmensteuern
Im Gegensatz zu Deutschland reagieren die meisten Industriestaaten auf den internationalen Steuerwettbewerb, indem sie Steuern senken und Investitionsbedingungen für Unternehmen verbessern. Um den Anschluss nicht zu verlieren muss die Bundesregierung dringend handeln. Notwendig sind insbesondere eine Senkung der Steuerbelastung von Unternehmen, eine Modernisierung der Ertragsbesteuerung und eine Reform der Gewerbesteuer.
Die Thesaurierungsbegünstigung wurde geschaffen, um das Eigenkapital des industriellen Mittelstands zu stärken. Ziel der Vorschrift ist es: Kapital- und Personengesellschaften sollen in gleicher Höhe steuerlich belastet werden. Dieses Ziel verfehlt die Vorschrift jedoch deutlich – zu komplex und aufwendig ist sie in der Anwendung. Die Vorschrift muss daher dringend praxistauglich reformiert werden.
Die beiden unabhängigen Expertenkommissionen „Vereinfachte Unternehmensteuer“ und „Bürgernahe Einkommensteuer“ des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) haben im Juli 2024 ihre Berichte vorgelegt. Die umfangreichen Vorschläge zeigen Möglichkeiten für konkrete steuerrechtliche Strukturreformen auf und unterstützen in vielen Aspekten die BDI-Positionen.
Der BDI hat ausführlich zu dem Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 Stellung genommen. Im Mittelpunkt stehen die lohnsteuerliche Regelung zu Mobilitätsbudgets, die auf eine BDI-Initiative zurückgeht, sowie Aspekte der Umsatzsteuer. Das Jahressteuergesetz 2024 ist das wesentliche Steuergesetz in diesem Jahr und bringt wichtige Neuerungen für die Praxis.
Der BDI veröffentlicht eine neue Studie zum internationalen Steuervergleich. Dazu äußert sich BDI-Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner: „Die Modernisierung und Digitalisierung der Unternehmenssteuern ist längst überfällig“
BDI-Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner äußert sich zur Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Wachstumschancengesetzes im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages.
Das Bundesministerium der Finanzen hat eine Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen und Wissenschaft gegründet, die konkrete Vorschläge für praxisnahe und politisch umsetzbare Lösungen erarbeiten werden. Auch der BDI hat bereits ein Positionspapier mit zehn konkreten Vorschlägen für eine strukturelle Verbesserung des Ertragsteuerrechts verfasst und den wichtigsten Entscheidungstragenden in Politik und Finanzverwaltung übersandt.
Tanja Gönner, BDI-Hauptgeschäftsführerin, äußert sich zum Wachstumschancengesetz und zur Umsetzung der Mindeststeuer in Deutschland. Das Wachstumschancengesetz ist in der jetzt vom Bundeskabinett behandelten Fassung angesichts der sich abschwächenden Konjunktur nur halbherzig und nicht ausreichend.
Zur aktuellen steuerpolitischen Diskussion äußert sich BDI-Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner: „Die Industrie braucht Rückenwind durch eine Steuerpolitik, die den Standort Deutschland voranbringt.“
Der Gesetzgeber hat mit dem Optionsmodell die seit Langem geforderte rechtsformneutrale Besteuerung auf den Weg gebracht. Damit werden Personenunternehmen gerade im internationalen Bereich wettbewerbsfähiger. Es sind jedoch noch Anpassungen notwendig, damit das Modell tatsächlich bei vielen Unternehmen Anwendung finden kann.


