Umsetzung stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen

BDI-Präsident Siegfried Russwurm äußert sich zur Einigung über ein nationales Lieferkettengesetz. Die vertragliche Weitergabe der Sorgfaltspflichten durch ihre Kunden belaste in jedem Fall mittelständische Unternehmen unabhängig von ihrer Größe, wenn sie selbst unmittelbare Zulieferer sind.

„Viele deutsche Unternehmen wird die Umsetzung aufgrund ihrer globalen Lieferketten und des internationalen Wettbewerbs vor große Herausforderungen stellen. Die Achtung von Menschenrechten ist für unsere Unternehmen selbstverständlich. Das nationale Lieferkettengesetz definiert erstmals verbindliche unternehmerische Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechtsfragen in der Lieferkette und geht damit klar über existierende Berichtspflichten hinaus. Die vertragliche Weitergabe der Sorgfaltspflichten durch ihre Kunden belastet in jedem Fall mittelständische Unternehmen unabhängig von ihrer Größe, wenn sie selbst unmittelbare Zulieferer sind.

Mit dem Verzicht auf eine zivilrechtliche Haftung jenseits der existierenden Haftungsregeln vermeidet die Bundesregierung einen Konstruktionsfehler und setzt dennoch wichtige Akzente im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen. Der BDI wird sich für eine praxisnahe Umsetzung des Sorgfaltspflichtengesetzes einsetzen.

Die Bundesregierung muss sich auf Basis des Kompromisses auf europäischer Ebene für ein Level-Playing-Field stark machen, um zu verhindern, dass es für die Unternehmen zu unterschiedlichen Sorgfaltspflichten in Menschenrechtsfragen kommt.“