Änderung des Transparenzregisters- zusätzliche bürokratische Belastungen vermeiden

Die geplante Aufwertung des geldwäscherechtlichen Transparenzregister zum „Vollregister“ und die damit verbundene Streichung der Meldefiktion des Geldwäschegesetzes wird bei ca. 1,9 Millionen Unternehmen zu erheblichem Mehraufwand führen. Hat sich der Gesetzgeber bei Einführung des Registers noch bewusst entschieden, Doppelmeldungen zu vermeiden, sollen jetzt Unternehmen mit genau diesem zusätzlichem bürokratischem Aufwand belastet werden.