CO2-Umlagefähigkeit an Gebäudeenergieeffizienz ausrichten

Der BDI begrüßt das Vorhaben zur Einführung eines Gesetzes über die Aufteilung der Kohlendioxidkosten für Wohn- und Nichtwohngebäude, mit dem die starre 50:50-Aufteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter abgelöst wird. Mit einer Kostenaufteilung festgemacht am CO2-Ausstoß werden die Einflussmöglichkeiten des Vermieters bzw. Mieters auf den CO2-Austoß unvollständig berücksichtigt. Maßstab für die Aufteilung der CO2-Bepreisung sollte der Effizienzgrad des Gebäudes sein.