Gemeinsame Erklärung von BDI, BDA, DIHK und ZDH zu Freihandel
Die USA sind der wichtigste Wirtschaftspartner Deutschlands außerhalb der EU. Der Abbau von Handels- und Investitionsbarrieren im transatlantischen Markt sichert und schafft Arbeitsplätze in unseren Unternehmen. Von der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP profitieren daher Betriebe und Beschäftigte in Deutschland und Europa. Eine derartige Gelegenheit müssen wir nutzen.
TTIP ist ein wirtschaftlich Erfolg versprechendes Projekt. Darüber hinaus ist es von strategischer und geopolitischer Relevanz: TTIP bietet der EU und den USA die Chance, die Globalisierung mit fairen und nachhaltigen Spielregeln politisch zu gestalten. Dies könnte auch der Bevölkerung in den Schwellen- und Entwicklungsländern zugutekommen.
Entsprechend dem EU-Verhandlungsmandat und der jüngsten Zusicherung des EU-Kommissionspräsidenten soll TTIP weder Rechtsvorschriften und Normen im Umweltschutz, Arbeitsrecht, Gesundheitsschutz und in Arbeitssicherheit absenken noch die kulturelle Vielfalt gefährden. Vielmehr lassen sich durch einen umfassenden Abbau von Zöllen und den Verzicht doppelter Produktzulassungen, Testverfahren und Konformitätsprüfungen zum Vorteil von Wirtschaft und Verbrauchern erhebliche Kosten vermeiden – ohne bestehende Schutzniveaus zu gefährden. Ein vergleichbares Schutzniveau ist daher die zwingende Voraussetzung dafür, Regeln und Verfahren gegenseitig anzuerkennen.
Für zentral halten wir, die Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA bei der Entwicklung neuer Standards und Regeln langfristig zu intensivieren, um neue Handelsbarrieren zu verhindern. Ebenso wenig wie das EU-Parlament, der US-Kongress oder auch der Bundestag würden wir jedoch ein Abkommen gutheißen, das Standards für Soziales, die Produktsicherheit, berufliche Qualifikationsanforderungen, den Verbraucher- oder den Gesundheitsschutz senkt. Auch sollen weder die Regulierungshoheiten von Staaten unterminiert noch die Gesetzgebungsfunktion der Parlamente umgangen werden.
Investitionsschutzverträge und Investor-Staats-Schiedsverfahren sind seit Jahrzehnten bewährte Instrumente für deutsche Unternehmen, um ihre Investitionen im Ausland abzusichern. EU-Kommission und US-Regierung können die TTIP-Verhandlungen nutzen, Defizite in bestehenden Investitionsschutzverträgen und bei Schiedsgerichtsverfahren zu ermitteln und Reformen umzusetzen. Ein solches modernes Investitionsschutzkapitel lohnt sich: Es kann Investitionen fördern und als Messlatte für andere Abkommen dienen – selbstverständlich ohne die Rechtssysteme in der EU und den USA auszuhöhlen.
TTIP muss insbesondere dem Mittelstand Erleichterungen bringen, denn dieser leidet aufgrund begrenzter Ressourcen überproportional unter Handelshemmnissen und bürokratischen Vorschriften. Ein Kapitel zu kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), das unter anderem den Zugang zu Informationen über regulatorische Anforderungen für Exporteure verbessert, ist dabei ebenso wichtig wie die Vereinfachung von Zollverfahren sowie einfache, transparente Ursprungsregeln. Das gesamte Abkommen sollte zudem dem europäischen „think small first“-Prinzip, nach dem neue Vorschriften stets auf ihre KMU-Freundlichkeit zu prüfen und möglichst bürokratiearm zu gestalten sind, Rechnung tragen.
Die deutsche Wirtschaft wird ihre Expertise und Erfahrung einbringen, um die Chancen von TTIP aufzuzeigen. Gemeinsam mit den politisch verantwortlichen Akteuren und den Bürgerinnen und Bürger wollen wir einen offenen Dialog über die Vertiefung der transatlantischen Partnerschaft führen, in der wir die Sorgen der Bevölkerung aber auch die Chancen von TTIP thematisieren.