Das geplante Sorgfaltspflichtengesetz ist komplettes Neuland und definiert erstmals verbindliche nationale gesetzliche Normen zu unternehmerischen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sowie ein vollkommen neues “Due-Diligence”-System. Der BDI unterstützt die Zielsetzung der Bundesregierung, Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten zu verhindern und hohe Standards einzuhalten. Der jetzt vorgelegte, nicht-ressortabgestimmte Referentenentwurf vom 1. März 2021 für ein Sorgfaltspflichtengesetz weist jedoch etliche Mängel auf, um die gemeinsame Zielsetzung wirksam vor Ort und für die betroffenen deutschen Unternehmen umsetzbar zu erreichen.