Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Bundesregierung bremst deutsche Unternehmen aus

„Um im globalen Wettbewerb dauerhaft konkurrenzfähig zu bleiben, müssen deutsche Unternehmen ihre Lieferketten und Absatzmärkte stärker diversifizieren. Die afrikanischen Märkte spielen hierbei eine immer wichtiger werdende Rolle“, so Wolfgang Niedermark, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung. Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) konterkariert jedoch die Diversifizierungsbemühungen.

Die Ergebnisse der BDI-Umfrage zum wirtschaftlichen Engagement deutscher Unternehmen in Afrika im Vorfeld des German-African Business Summit 2022 (GABS) im Dezember 2022 in Johannesburg, Südafrika, fallen klar aus: Afrika rückt verstärkt in den Fokus deutscher Unternehmen. 70 Prozent der befragten Unternehmen beabsichtigen, ihr Afrika-Engagement auszuweiten. Für 78 Prozent der befragten Unternehmen reduziert ein stärkeres Afrika-Engagement die Abhängigkeiten von China und Russland. Ebenso gewinnen die Versorgung mit Rohstoffen für Deutschland und die Erschließungen neuer Energieträger wie grünem Wasserstoff aus Afrika zunehmend an Bedeutung. So ist grüner Wasserstoff für die befragten Unternehmern eines der wichtigsten Zukunftsthemen im Bereich Afrika. Afrika kann entscheidend zum Ausstieg aus fossilen Energiequellen beitragen.

LkSG erschwert stärkeres Engagement in Afrika

Dem Willen, das unternehmerische Engagement in Afrika zu intensivieren, steht das seit Januar 2023 in Kraft getretene LkSG entgegen. 65 Prozent der befragten Unternehmen sehen darin eine Erschwerung ihrer Afrika-Aktivitäten aufgrund des bürokratischen Mehraufwandes. Immer längere und komplexere Wertschöpfungsketten gehen mit dem Verlust der Transparenz einher und machen die Überwachung der Einhaltung von Sozialstandards in der gesamten Wertschöpfungskette kaum möglich. Im äußersten Fall kann das bedeuten, dass sich deutsche Unternehmen aufgrund der schwierigen Umsetzung des gesetzlichen Rahmens, aus dem afrikanischen Markt zurückziehen. „Es gibt bereits erste Unternehmen, die das Risiko einer Nichterfüllung der Vorgaben zum Anlass nehmen, sich vom afrikanischen Markt zu verabschieden“, so Niedermark. „Immer mehr kleine- und mittelständische Unternehmen beklagen, dass sie mit aufwendigen Anfragen und Fragenbögen von ihren Kunden überhäuft werden. Hintergrund ist, dass große Unternehmen die Anforderungen an ihre Zulieferer weiterreichen, unabhängig davon wie viele Mitarbeiter diese haben. Der gesetzliche Schwellenwert von 3.000 Mitarbeiter erweist sich als wenig praxistauglich“, so Niedermark weiter.

BDI-Handlungsempfehlungen

Die Ergebnisse der Unternehmensumfrage zeigen klare Forderungen an die Bundesregierung:

  • Die Unternehmen bei der Intensivierung ihres Afrika-Engagements, insbesondere im Bereich Rohstoffe und Grüner Wasserstoff, aktiv unterstützen.
  • Die Einschätzungen der Unternehmen zur Erschwerung ihrer Afrika-Aktivitäten durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ernst nehmen.
  • Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass mögliche EU-Vorgaben nicht über die Anforderungen des deutschen Gesetzes hinausgehen.