Maßnahmen der Bundesregierung
Es umfasst ein Volumen von 130 Milliarden Euro und ist konjunkturell für die Jahre 2020 bis 2022 ausgelegt. Die wachstumsförderlichen Maßnahmen sind auch für längere Zeiträume dotiert worden. In der Kürze der Zeit ist für das Zukunftsprogramm zwar noch kein ausreichendes Volumen bereitgestellt worden, es enthält jedoch eine Vielzahl an positiven investiven Elementen. Ein Großteil der beschlossenen Maßnahmen wird noch in diesem Jahr Wirkung entfalten, private Kaufkraft stärken, den Unternehmen Liquidität verschaffen und die drohende Rezession abmildern.
Die für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis Jahresende 2020 vorgesehene Absenkung der Umsatzsteuersätze von 19 Prozent auf 16 Prozent, beziehungsweise von sieben Prozent auf fünf Prozent wird voraussichtlich substanzielle Kaufkraftzuwächse der privaten Haushalte ermöglichen. Allerdings begründet die Umstellungsfrist von nur einem Monat umfangreiche Systemumstellungen und einen erhöhten Bürokratieaufwand – insbesondere für mittelständische Unternehmen. Der BDI empfiehlt daher die Aufnahme einer gesetzlichen Billigkeitsregelung, wonach eine falsch ausgewiesene und bezahlte Mehrwertsteuer nicht zu einer Kürzung des Vorsteuerabzugs führt.
Das Programm für Überbrückungshilfen für Unternehmen mit einem Umfang von bis zu 25 Milliarden Euro dürfte vor allem Selbständigen und kleinen Unternehmen helfen und einige Insolvenzen vermeiden. Die leichte Erhöhung des steuerlichen Verlustrücktrags für 2020/2021 fällt weit hinter die Notwendigkeit zurück. Die Höhe muss noch deutlich angehoben und der Zeitraum auf mehr als ein Jahr zurück erweitert werden.
Die stärkere Förderung neuer Technologien in zentralen Feldern wie Mobilität, Klimaschutz und Cyberresilienz ist richtig. Insbesondere mit der Verdopplung der Forschungszulage setzt die Bundesregierung einen wichtigen Impuls für mehr Innovation und Beschäftigung in Deutschland. Zudem muss der Ausbau der Infrastrukturen – etwa für digitale Netze, die Elektromobilität oder die Digitalisierung in Krankenhäusern – jetzt noch schneller und besser werden. Die angekündigten Maßnahmen für öffentliche und private Investitionen gehen in die richtige Richtung; hier muss jedoch eine kalkulierbare, zeitnahe und zielgerichtete Verausgabung der Mittel gewährleistet sein.
Für eine vollständige Einschätzung der konjunkturellen Wirkung der Maßnahmen sind die Koalitionsbeschlüsse noch nicht ausreichend präzisiert. Mit Vorlage des Nachtragshaushalts und einer genaueren zeitlichen Zuordnung der finanzwirksamen Maßnahmen muss in den nächsten Monaten immer wieder neu geprüft werden, ob die Maßnahmen ausreichen.