Angesichts der stetig steigenden Cyberbedrohungslage unterstützt die deutsche Industrie das Bestreben, die Cyberresilienz durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz nachhaltig zu stärken. In der Ressortabstimmungen ist es notwendig, durch präzisere Begriffsdefinitionen, die Einführung einer Vertrauenswürdigkeitsüberprüfung sowie die Einführung digitaler Verwaltungsverfahren die Umsetzbarkeit der Anforderungen zu erleichtern.