SCIP-Datenbank

Seit Januar 2021 sind Lieferanten von Erzeugnissen verpflichtet, Informationen zu „besonders besorgniserregende Stoffe“ (SVHC)“ in Erzeugnissen an die Europäische Chemikalienagentur zu übermitteln und auf Grundlage von Artikel 9.1. der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG (EU-AbfallRRL) in die SCIP-Datenbank (Substances of Concern In Products) einzutragen. Die Einführung der Informations- und Meldepflichten über die EU-AbfallRRL wurden bereits vor der Einführung von Seiten der Industrie immer wieder kritisiert. Diese Kritik gilt sowohl hinsichtlich der Zweckmäßigkeit der Regelung als auch im Hinblick auf das Verhältnis von Aufwand und Nutzen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben diese Befürchtungen bestätigt. In der BDI-Position werden zentrale Argumente zusammengefasst, die eine Abschaffung der SCIP-Datenbank untermauern.