Spurenstoffe, 4. Reiningsstufe und Abwasserabgabe

Der BDI sieht eine sinnvolle Aktualisierung der Abwasserregelungen und insbesondere eine Kampagne im Hinblick auf Entsorgung von Arzneimitteln als sinnvoll an. Weiteren verbindlichen Regelungen zu Spurenstoffen und Arzneimitteln in Gewässern steht der BDI jedoch kritisch gegenüber. Hierbei sollte auf Selbstverpflichtungen gesetzt werden. Verschärfungen im Rahmen des Umgangs mit Abwässern sind zum nachhaltigen Schutz von Gewässern nicht notwendig.