Der BDI begrüßt, dass mit dem Entwurf des KRITIS-Dachgesetzes ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen unternommen wird. Zugleich besteht in zentralen Punkten weiterhin Anpassungsbedarf, damit der Rechtsrahmen der aktuellen sicherheitspolitischen Lage gerecht wird. Erforderlich sind insbesondere eine enge Harmonisierung mit dem NIS2UmsuCG, klare Zuständigkeiten, praktikable und rechtssichere Vorgaben sowie eine zügige gesetzliche Klärung der Zuständigkeiten bei der hoheitlichen Aufgabe der Drohnenabwehr. Betreiber kritischer Infrastrukturen benötigen verlässliche Prozesse, Transparenz und Planungssicherheit.