Die Thesaurierungsbegünstigung soll Personenunternehmen beim Einbehalt ihrer Gewinne für unternehmensinterne Investitionen steuerlich mit Kapitalgesellschaften gleichstellen und damit die Eigenkapitalausstattung der Unternehmen stärken. Allerdings ist sie so mangelhaft ausgestaltet, dass sie von nur wenigen Unternehmern in Anspruch genommen wird. Daher sind, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, dringende Nachbesserungen vorzunehmen, um den Verbleib von Gewinnen im Unternehmen zu unterstützen.