Aktionsplan Freihandelsabkommen für Nachhaltigkeit
Die Europäische Kommission hat im Jahr 2018 einen Aktionsplan mit 15 Punkten zur besseren Um- und Durchsetzung von Nachhaltigkeitsvereinbarungen in Freihandelsabkommen (Free Trade Agreements, FTAs) der EU vorgestellt. Damit reagierte die Kommission auf Forderungen aus dem Europäischen Parlament, einzelnen Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft, dafür zu sorgen, dass die über Freihandelsabkommen vereinbarten Sozial- und Umweltstandards in den Partnerländern tatsächlich in die Praxis umgesetzt werden. Die Maßnahmen der Kommission zielen darauf ab, den bisherigen Ansatz zur Förderung dieser Nachhaltigkeitsstandards auszubauen und zu verbessern, aber nicht fundamental zu ändern.
Bereits heute liefern die modernen FTAs der EU mit Drittstaaten wertvolle Beiträge zur Förderung der Nachhaltigkeit. So verpflichten sich beide Seiten, internationale Arbeits- und Umweltstandards zu ratifizieren und anzuwenden. Sozial- und Umweltdumping, beispielsweise durch eine Unterbietung bei Arbeitslöhnen oder Umweltauflagen, werden in modernen EU-Abkommen (Südkorea, Zentralamerika, Kolumbien/Peru, Singapur, Vietnam, Kanada, etc.) ausdrücklich untersagt. Diese Abkommen enthalten eigene, bindende Kapitel zu Nachhaltigkeitsfragen. Zum Teil sind spezielle Regelungen zur umsichtigen Nutzung natürlicher Ressourcen wie Fischbestände und Holz, gegen Korruption sowie für Corporate Social Responsibility enthalten. Die effektive und dauerhafte Umsetzung der Vereinbarungen wird durch bilaterale Gremien und aus Vertretern der Zivilgesellschaft gebildeten Beratergruppen überwacht. Bei Streitfällen können spezielle Schlichtungsverfahren eingesetzt werden.
Wirtschaft unterstützt erfolgreiche EU-Linie
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und die Internationale Handelskammer (ICC) begrüßen in einer Stellungnahme, dass ein sanktionsbasierter Ansatz von der Europäischen Kommission abgelehnt wird. Aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen, dass ein kooperativer Ansatz erfolgversprechender für die Verbesserungen der Bedingungen im Partnerland ist als ein Ansatz mit wirtschaftlichen Sanktionen. Positiv ist auch, dass die EU-Kommission durch die Einbeziehung internationaler Organisationen, wie der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), Doppelungen und Inkohärenzen bei den verschiedenen Nachhaltigkeitsvorgaben der Institutionen vermeiden will.
Die Stärkung der ökologischen Parteien im Europäischen Parlament bei den Wahlen 2019 wird dazu führen, dass vermehrt grüne Forderungen an die Handelspolitik gestellt werden, insbesondere um Partnerländer unter Druck zu setzen, ihre Umweltschutzbemühungen auszubauen. Die Erwartungen an die Einflussmöglichkeiten auf die Partnerländer müssen allerdings realistisch eingeschätzt, überzogene Ansprüche und fixe „rote Linien“ vermieden werden. Die Kommission hat bewiesen, dass sie es mit den Maßnahmen und Vorsätzen des Aktionsplans ernst meint. Dies zeigt sich beispielsweise daran, dass sie Anfang 2019 formelle Konsultationen mit Korea eingeleitet hat. Grund sind Verzögerungen des Partnerlandes, FTA-Vereinbarungen über internationale Arbeitsstandards umzusetzen. Die Streitschlichtungsverfahren in Nachhaltigkeitskapiteln von EU-FTAs bieten ein wirksames Mittel, um global für hohe Umwelt- und Sozialstandards einzutreten.