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Anlagenbezogenen Gewässerschutz zügig überarbeiten

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) regelt erstmals bundeseinheitlich den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Stoffen. Die AwSV ist im August 2017 erstmals in Kraft getreten. Aufgrund des schwierigen und langwierigen Abstimmungsprozesses war schon zum Zeitpunkt der Verabschiedung bekannt, dass es nach einer ersten Erfahrung in der Praxis Klarstellungen und Berichtigungen verschiedener Regulierungen bedarf.

Die AwSV dient dem Schutz der Gewässer und umfasst zum einen Regelungen zur Einstufung von Stoffen und Gemischen nach ihrer Gefährlichkeit. Zum anderen regelt sie die technischen Anforderungen von Anlagen, die mit wassergefährdenden Stoffen und Gemischen umgehen wie auch die Pflichten der Betreiber dieser Anlagen. Die technischen Grundsatzanforderungen bestehen darin, Behälter, in denen sich wassergefährdenden Stoffe befinden, während der gesamten Betriebszeit dicht zu halten. Sollte ein Behälter doch einmal undicht werden, müssen Maßnahmen technischer und organisatorischer Art getroffen sein, die eine Schädigung der Gewässer verhindern.

Große Vielfalt an Anlagen

Die Vielfalt an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist erheblich und reicht von den privaten Heizölverbraucheranlagen über Tankstellen, Raffinerien, Galvanikanlagen, Standard- und Sonderanlagen im industriell-gewerblichen Bereich, großflächigen Umschlaganlagen des intermodalen Verkehrs, Biogasanlagen bis hin zu Güllebehältern und Festmistplatten in der Landwirtschaft. Bei Anlagen mit größerem Risikopotenzial müssen deshalb Einrichtungen vorhanden sein, in denen die bei einem Unfall auslaufenden wassergefährdenden Stoffen ohne menschliches Zutun zurückgehalten werden und die ggf. Alarm auslösen, um den Schaden so schnell wie möglich bekämpfen zu können.

Klarstellungen dringend erforderlich

Der Vollzug hat erkannt, dass es Formulierungen gibt, die zu Missverständnissen führen, dass Bezüge ungenau sind und dass bestimmte Fallkonstellationen übersehen worden sind. Sowohl von Behörden als auch von Seiten der Wirtschaft wird daher die Revision der bestehenden Regelungen gefordert. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) arbeitet bereits seit zirka fünf Jahren an einer „kleinen Revision“ der AwSV. Mitte Juni 2020 wurde ein Ressortentwurf vorgelegt, welcher die Probleme im Vollzug adressiert und bereinigt sowie die allgemeinen Anforderungen an die Löschwasserrückhaltung konkretisiert. Die Ressortgespräche konnten in der letzten Legislaturperiode jedoch leider nicht abgeschlossen werden, seither ruht das Verfahren. Die Revision der AwSV ist für die deutsche Industrie essenziell und dringend notwendig.