Ausweitung der Ermächtigung zu weitgehend
„Die Ausweitung der Ermächtigung der Bundesregierung, schon bei voraussichtlichen Beeinträchtigungen der Sicherheit in verfassungsmäßige Grundrechte eingreifen zu können, ist zu weitgehend. Sie sollte auf den Schutz vor tatsächlichen Gefahren für die nationale Sicherheit und Ordnung beschränkt bleiben.
Gerade in der Coronakrise wird deutlich, wie angewiesen Deutschland und seine Industrie auf ein weltweites Klima der Offenheit ist, insbesondere für grenzüberschreitende Investitionen. Eingeschränkter Zugang auf Auslandsmärkten ist ebenso schädlich wie Einschränkungen zu Liquiditätsquellen in Form ausländischer Direktinvestitionen.
Es ist enttäuschend, dass die von der Industrie vorgebrachten Bedenken nicht von der Bundesregierung berücksichtigt wurden. Jetzt kommt es darauf an, dass im weiteren Gesetzgebungsprozess nachgebessert wird. In Krisenzeiten wie diesen ist es wichtiger denn je, ein Zeichen für offene Märkte zu setzen.“