BDI-Vorarbeit maßgebend für modernisiertes OECD-Regelwerk zu Exportkrediten
Ende Oktober 2021 traf sich die OECD mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft zur jährlichen Konsultation im Bereich der Exportkreditfinanzierung. Für die Exportkreditagenturen der OECD-Mitgliedsstaaten sind die Vorgaben des OECD-Konsensus maßgebend. Mit dieser Übereinkunft haben sich die OECD-Staaten auf einheitliche Mindeststandards bei Zahlungen und Kreditlaufzeiten geeinigt, um ein „level playing field“ sicherzustellen.
Aufgrund der steigenden Zahl an internationalen Wettbewerbern, geraten deutsche Unternehmen jedoch zunehmend unter Druck. Nicht-OECD Wettbewerber, die nicht an die Richtlinien gebunden sind, steigern durch hohe staatliche Subventionen und Finanzierungskredite ihre Wettbewerbsfähigkeit. Aber auch innerhalb der OECD ist ein „race to the bottom” für Finanzierungskonditionen, die nicht den Regeln der OECD entsprechen, zu verzeichnen. Dieses Risiko eines ruinösen Subventionswettbewerbs gilt es, durch eine größtmögliche Flexibilisierung des Konsensus-Regelwerks zu begrenzen.
„Modernizing the OECD Consensus – For a more flexible and market-reflective approach”
Mit dem Papier „Modernizing the OECD Consensus – For a more flexible and market-reflective approach” hat die OECD-Wirtschaft über das BIAC konkrete Vorschläge für den Bereich der Zahlungs- und Kreditbedingungen des OECD-Regelwerks für Exportkredite vorgelegt. Diese basieren maßgeblich auf der Vorarbeit des BDI und seines Arbeitskreises Exportkreditversicherung/Exportfinanzierung und umfassen folgende Kernbotschaften:
- Die (Rückzahlungs-)Beschränkungen des Konsensus spiegeln nicht die längeren Lebenszyklen von Produkten und Waren wider, realistische Szenarien hinsichtlich ihrer Einnahmen fehlen. Die Rückzahlungsbedingungen, die der Konsensus zulässt, sind im Vergleich zu der heute üblichen Marktpraxis veraltet. Zudem werden Pay-per-Use-Geschäftsmodelle und neue Arten von Produkten, z. B. Cloud-basierte und Software-Lösungen oder dienstleistungsbasierte Produktangebote, nicht durch den aktuellen Konsensus abgedeckt.
- Die Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels sollten sich auch im neuen OECD-Konsensus widerspiegeln. Die sogenannten Common Approaches sind veraltet. Dem derzeitigen Konsensus fehlt es an einer klaren Definition für anwendbare Standards. BIAC befürwortet deshalb die Überarbeitung von universellen Standards, die von den Common Approaches und verwandten Standards (IFC Performance Standards, EHS-Leitlinien der Weltbank) abgeleitet werden könnten.
- BIAC schlägt konkrete Aktualisierungen der Finanzierungsbedingungen des Konsensus vor, mit Blick auf (1) Mindestanzahlung, (2) Beginn der Kreditlaufzeit, (3) maximale Kreditlaufzeiten, (4) marktgerechte Rückzahlungsprofile, (5) Geltungsbereich des Konsensus und (6) Mindestprämie für Kreditrisiken.