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BDI-Vorschlag: Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen überarbeiten

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat angekündigt, die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) zu überarbeiten. Der BDI bringt konkrete Änderungsvorschläge in die Debatte ein. Im Fokus: die Überarbeitung der Verordnung, um Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen zu beschleunigen.

Deutschland steht vor der großen Herausforderung, die ambitionierten Klimaschutzziele bis 2030 zu erreichen – bei gleichzeitig angespannter Versorgungslage im Energiesektor. Diese Herkulesaufgabe kann nur mit einem Umbau weiter Teile der Wirtschaft gelingen. Eine flächendeckende verfahrenstechnische und bauliche Umrüstung der industriellen Infrastruktur und Produktionsanlagen ist dabei unabdingbar. Hier ist die Politik gefragt: Damit die Transformation gelingt, braucht es nicht weniger als eine fundamentale Reform der Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland. Der 4. BlmSchV kommt dabei ebenfalls eine Bedeutung zu.

Die 4. BImSchV sollte zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren beitragen

Die 4. BImSchV regelt, welche Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) eine Genehmigung für Errichtung und Betrieb benötigen. Im Zuge der erforderlichen Transformation der Wirtschaft geht der BDI von einer Verdoppelung der Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen aus. Bisher sind außerordentlich lange Verfahren der Normalfall. Das liegt an verfahrensrechtliche Hürden sowie Anforderungen des europäischen Umweltrechts und dessen teilweise noch strengere Umsetzung in nationales Recht.

Für die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen sind auch Vereinfachungen und Klarstellungen in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen erforderlich. Die 4. BImSchV sollte insgesamt möglichst weitgehend entschlackt werden. Zudem sollte das BMUV überprüfen, ob für alle in Anhang 1 genannten Anlagenarten eine Genehmigung notwendig ist.