Beherztes Handeln statt minimalinvasive Gesetzesänderungen beim Energiewirtschaftsgesetz
„Die Bundesregierung bleibt mit ihrer Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes hinter ihren eigenen Ansprüchen an die Wasserstoffstrategie zurück. Für den Aufbau eines überregionalen Wasserstoffnetzes braucht es keine minimalinvasiven Gesetzesänderungen, sondern ein beherztes Handeln noch in dieser Legislaturperiode.
Es wäre realitätsfern und unwirtschaftlich, Gas- und Wasserstoffnetze komplett getrennt voneinander zu planen und zu finanzieren. Gerade in einer Energiewende kommt es darauf an, bestehende Interdependenzen der Sektoren und potenzielle Effizienzgewinne auszuschöpfen. Die deutsche Industrie hält einen integrierten Ansatz für vereinbar mit EU-Recht.
Nur mit einer möglichst schnell funktionierenden Wasserstoffwirtschaft kommt Deutschland bei seinen hoch ambitionierten Klimazielen voran. Es geht darum, die industrielle Basis zu sichern und im globalen Wettlauf um Wasserstoff Anschluss zu halten. Die Bundesregierung muss planbare Rahmenbedingungen für Investitionen in eine Wasserstoffinfrastruktur schaffen. Dazu gehört etwa Hilfe bei der Finanzierung über bestehende Gasnetzentgelte.
Unterschiedliche nationale Übergangsregelungen in Europa sind kontraproduktiv. Wichtig ist, dass die Europäische Kommission zügig harmonisierte Standards und Regelungen für Wasserstoffnetze in Europa aufsetzt. Durch Harmonisierung erhalten Unternehmen die notwendige Planbarkeit für Investitionen.“