EU Data Act darf nicht zum Boomerang der Datenökonomie werden
„Der EU Data Act ist ein fundamentaler Eingriff in die Spielregeln der europäischen Datenwirtschaft für die gesamte Industrielandschaft. Sollten die angestrebten Datenteilungspflichten kommen, werden Forschung und Innovation am Standort Europa nicht angetrieben, sondern ausgebremst. Zahlreiche inhaltliche Fragen bleiben ungeklärt, die daraus resultierenden Rechtsunsicherheiten dürfen nicht auf dem Rücken der Unternehmen ausgetragen werden. Die uneinheitliche Auslegung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung ist für die deutsche Industrie bei der Datennutzung bereits eine Dauerbelastung.
Der EU Data Act ist inhaltlich noch weit von einer Abschlussreife entfernt. Die Komplexität des Vorhabens und die Wechselwirkung mit anderen Gesetzen ist riesig. Grundsätzliche Fragen hätten in einem vorgeschalteten Weißbuchverfahren geklärt werden müssen und belasten das Gesetzgebungsverfahren. Die Entschließung des Europäischen Parlaments kann diese Fehler nicht heilen, sondern maximal abfedern.
Mit ihrer Entschließung geht das Europäische Parlament einen Schritt in die richtige Richtung, ohne jedoch die grundlegenden Probleme des Kommissionsvorschlags anzugehen. Die EU-Datenwirtschaft muss auch in Zukunft auf gegenseitigem Vertrauen der Akteure und Investitionsanreizen basieren. Damit der EU Data Act nicht zum Boomerang für die Datenökonomie wird, muss der legitime Schutz von Geschäftsgeheimnissen aufrecht erhalten und eine echte Ausnahmeregelung von einer Datenbereitstellungspflicht aufgenommen werden. Die Industrie erwartet eine noch deutlichere Haltung des Europäischen Parlaments in den bevorstehenden Trilog-Verhandlungen.“