Wachstumschancengesetz und Mindeststeuer
Das Wachstumschancengesetz ist angesichts der sich abschwächenden Konjunktur in der heute vom Bundeskabinett behandelten Fassung halbherzig und nicht ausreichend. Die vollumfängliche Nutzung von Verlustvorträgen ist für die Unternehmen eine wichtige Liquiditätshilfe und muss bleiben. Die Investitionsprämie für Klimaschutzinvestitionen sollte unbefristet und mit deutlich höheren Volumen ausgestattet werden, um überhaupt wirken zu können. Die degressive AfA, ein in der Corona-Pandemie bewährtes Instrument, sollte fortgeführt werden.
Entscheidend für den Standort Deutschland ist das Senken der Energiekosten auf breiter Linie und zusätzlich gesondert für die energieintensiven Unternehmen, die in besonderer Weise in ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit bedroht sind – es droht eine Abwanderung der energieintensiven Industrie. Ein Entlastungspaket muss daher neben allgemeinen Entlastungen bei den Stromkosten über eine Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestniveau bzw. eine Ko-Finanzierung der Übertragungsnetzentgelte auch für besonders betroffene Unternehmen wirksame Entlastungen bei den Stromkosten schaffen. Dies schließt die Verlängerung des Energiesteuer-Spitzenausgleichs mit ein, reicht allein aber noch nicht aus.
Für die Mindeststeuer ist die Grenz-Absenkung der Hinzurechnungsbesteuerung lange versprochen und überfällig, um den dringenden Bürokratieabbau umfangreicher Erklärungspflichten zu erreichen. Es kann nicht sein, dass die Wirtschaft einerseits einen enormen Zusatzaufwand für die Mindeststeuer leisten soll und anderseits kein sinnvoller Bürokratieabbau bei anderen Regelungen erfolgt.