BDI zum Wachstumschancengesetz: „Verbesserungen ja, aber keine neue Bürokratie“

BDI-Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner äußert sich zur Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Wachstumschancengesetzes im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages.

„Das Wachstumschancengesetz ist ein wichtiger erster Schritt, um Investitionsanreize zu verbessern und zumindest kleinere Korrekturen auf dem Gebiet der Unternehmenssteuern in Deutschland auf den Weg zu bringen.

Kritisch ist, dass der Gesetzentwurf auch Verschärfungen enthält, die der Zielsetzung, Wachstumschancen zu erhöhen, klar widersprechen. In seiner Stellungnahme zum Wachstumschancengesetz hat der BDI dazu gemeinsam mit den weiteren Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft ausführlich Stellung bezogen.

Eine Verschärfung der Zinsschranke und die Einführung einer Zinshöhenschranke sowie die Anzeigepflicht von nationalen Steuergestalten würden den Bürokratieaufwand der Unternehmen erneut empfindlich erhöhen. Diese Absichten des Gesetzgebers widersprechen dem ausdrücklichen Bestreben der Bundesregierung zu entschlacken und zu entlasten.

Der vorliegende Entwurf des Bundes zum Wachstumschancengesetz hat intensive, teils kontroverse Diskussionen zwischen Bund und Bundesländern ausgelöst. Wir appellieren an die Beteiligten in Bund und Ländern, eine angemessene Lösung zur Finanzierung der notwendigen steuerlichen Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die der richtigen und dringenden Zielsetzung Chancen für mehr Wachstum gerecht wird.“