BDI zur Digitalisierungspolitik: Einheitlichen EU-Datenraum vorantreiben
„Die Europäische Kommission sollte in ihrer geplanten Datenstrategie das Vorhaben eines einheitlichen EU-Datenraums entschieden vorantreiben. Hierfür bedarf es insbesondere einer innovationsfreundlichen Anpassung des Europäischen Kartellrechts und der Datenschutzgrundverordnung. Aktuell sehen sich die Unternehmen großen Rechtsunsicherheiten ausgesetzt. Häufig ist nicht klar, wann ein Datenaustausch mit Wettbewerbern zulässig ist oder welche datenschutzrechtlichen Anforderungen an eine Anonymisierung von personenbezogenen Daten bestehen.
Die Regulierungsbemühungen der EU-Kommission für künstliche Intelligenz bereiten Sorgen. Es gibt zurzeit keine Notwendigkeit für eine zusätzliche Regulierung von KI-Anwendungen. Bisher bekannte kritische KI-Anwendungen lassen sich bereits über das bestehende europäische Recht wirksam regulieren.
Europa darf sich in der KI-Förderung nicht verzetteln. Der Fokus muss klar auf industriellen Anwendungsfeldern liegen. Dort bestehen die besten Wachstumschancen. Mit einem zusätzlichen jährlichen Wachstum von 2,3 Prozent werden in der Industrie höhere Erträge durch künstliche Intelligenz erwartet als in anderen Branchen. Die Kombination der industriellen Stärke mit den Möglichkeiten von KI bietet Europa die große Chance, sich im internationalen Standortwettbewerb einen Vorteil zu verschaffen.“