Bundesfinanzministerium legt Diskussionsentwurf zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes vor
Der BDI begrüßt den Entwurf als einen wichtigen Schritt in Richtung einer bürokratiearmen Umsetzung der internationalen Mindestbesteuerungsregeln. Dennoch bleibt dieser aus unserer Sicht in mehreren wesentlichen Punkten hinter den Erwartungen zurück.
Fehlende Vereinfachungsmaßnahmen und Klarstellungen
Der Entwurf enthält bisher nicht genügend Regelungen, um die administrativen Lasten für Unternehmen spürbar zu senken. Insbesondere die vorgesehenen Regelungen zur Administration und Dokumentation erfordern erhebliche Ressourcen seitens der Unternehmen und gefährden auch die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im internationalen Vergleich.
Ein zentraler Vorschlag der Wirtschaft ist die Einführung eines dauerhaften Safe-Harbour-Systems. Der derzeit vorgeschlagene CbCR-Safe-Harbour (Country-by-Country Reporting) ist nur als temporäre Lösung konzipiert und bedarf einer Überarbeitung. So schließt beispielsweise das Once-out-always-out-Prinzip Unternehmen, die einmalig die Schwellenwerte nicht erfüllen, dauerhaft vom Safe Harbour aus. Die Bundesregierung sollte dies zum Anlass nehmen und sich international bei der OECD für eine dauerhafte Übernahme der Safe-Harbour-Regeln einsetzen.
Abschaffung der Hinzurechnungsbesteuerung erforderlich
Die Einführung der globalen Mindeststeuer setzt die effektive Steuerbelastung international auf 15 Prozent fest. In diesem Zusammenhang stellt die bestehende Hinzurechnungsbesteuerung eine zusätzliche administrative Belastung dar und ist nicht mehr erforderlich. Der BDI fordert die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für eine entsprechende Änderung der Anti-Steuermissbrauchsrichtlinie (ATAD) einzusetzen. Eine solche Anpassung würde Doppelbelastungen vermeiden und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen erhalten. Die Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ unterstützt diese Forderung ebenfalls.
Notwendige weitere Schritte
Der vorliegende Diskussionsentwurf erfordert noch wesentliche Anpassungen, um ein Mindeststeuergesetz zu schaffen, das auch für die Unternehmen in Deutschland praktikabel ist. Weitere Vereinfachungen und Klarstellungen sind notwendig, um den administrativen Aufwand zu senken und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im globalen Kontext zu schützen. Insbesondere müssen folgende Punkte in den weiteren Gesetzgebungsprozess einfließen:
Einführung eines dauerhaften, praktikablen Safe-Harbour-Systems, das Unternehmen die notwendige Rechtssicherheit bietet
Rücknahme der Hinzurechnungsbesteuerung, um unnötige administrative Doppelbelastungen zu vermeiden
Klarstellung zentraler Begriffe und die Berücksichtigung bestehender Reporting-Systeme zur Entlastung der Unternehmen
Der BDI wird den Dialog mit politischen Entscheidungsträgern fortführen, um sicherzustellen, dass deutsche Unternehmen auch in Zukunft international wettbewerbsfähig bleiben und nicht durch vermeidbare administrative Belastungen benachteiligt werden.