Carbon Contracts for Difference: Was sind Klimaschutzverträge?
Was sind Klimaschutzverträge?
Klimaschutzverträge, sogenannte Carbon Contracts for Difference (CCfD), sind ein wesentlicher Baustein, um die Industrie auf ihrem Transformationspfad hin zur Klimaneutralität zu unterstützen. Der Staat oder eine staatlich beauftragte Institution (z. B. die Kreditanstalt für Wiederaufbau) schließt mit den in Frage kommenden Unternehmen Verträge ab. Darin verpflichtet sich der Staat, einen bestimmten CO2-Preis zu garantieren, um so das Unternehmensrisiko von Investitionen in treibhausgasarme bzw. treibhausgasneutrale Produktionen zu mindern.
Da es sich um ein neues Instrument handelt, müssen zunächst Erfahrungen damit gesammelt werden. Aus Sicht der Bundesregierung kommen daher anfangs Unternehmen in Frage, deren Investitionen in neue Anlagen deutliche Emissionseinsparungen erwarten lassen. Zu Beginn werden diese Verträge wohl individuell ausgehandelt werden müssen. Mit zunehmender Erfahrung sind dann bspw. Ausschreibungsverfahren eine Möglichkeit.
Warum sind Klimaschutzverträge wichtig?
Klimaschutzverträge steigern die Planungssicherheit, da Investitionsrisiken und Kostenrisiken für Mehrkosten bei grünen Anlagen abgefedert werden. Diese Art der Verträge zwischen Staat und Unternehmen verteilen das Investitionsrisiko und bringen so einen Anschub für die Industrietransformation, auch wenn die klimafreundliche Produktion aktuell noch unwirtschaftlich ist. Mit anderen Worten, müsste ein Unternehmen das Investitionsrisiko allein tragen, würde die politisch und volkswirtschaftlich sinnvolle und gewünschte Investition nicht realisiert werden, da es keinen betriebswirtschaftlichen Anreiz gibt.
Ein Beispiel ist der grüne Stahl: mit Wasserstoff hergestellter Stahl hat exakt dieselben Eigenschaften wie mit Kokskohle hergestellter Stahl; ein Verbraucher würde also nicht mehr für grünen Stahl bezahlen, obwohl die grüne Herstellung deutlich teurer ist (denn es braucht völlig neue Anlagen und für deren Betrieb teuren grünen Wasserstoff).
Worauf kommt es bei der Ausgestaltung an?
Für die Industrie stellen bei Investitionsentscheidungen nicht allein die Kapitalkosten, sondern vor allem die deutlich höheren Betriebskosten von klimafreundlichen Technologien die größte Herausforderung dar. Daher müssen die Nutzungskosten CO2-armer Produktionsverfahren und Energieträger wettbewerbsfähig gemacht werden gegenüber den fossilen Energieträgern und bestehenden Prozessen. Neben der CAPEX-Förderung braucht es daher auch OPEX-Förderung.
Wann lohnen sich Klimaschutzverträge?
Klimaschutzverträge lohnen sich, wenn nachhaltige Treibhausgasminderungen durch Investitionen erreicht werden, die ohne die Verträge nicht realisiert würden. Dabei geht es nicht allein um CCfD. Zielführende Instrumente sind neben CCfD auch Investitionsanschubförderungen, die Schaffung von Leitmärkten für grüne Grundstoffe, Quoten für treibhausgasneutrale Produkte bzw. Produktlinien und eine gezielte Beschaffungsstrategie von Bund und Ländern (Green Public Procurement). Wenn jetzt die nötigen Entwicklungen zügig angeschoben werden, kann Deutschland Technologieführer bei CO2-armen Schlüsseltechnologien werden.
In welchen Branchen sollten Klimaschutzverträge abgeschlossen werden?
Beim Wechsel zu grünen Technologien – insbesondere in aktuell CO2-intensiven Industrien wie Stahl, Chemie, Zement, Keramik und Glas – entstehen häufig Mehrkosten für die Unternehmen. Gerade in der Anfangszeit, in der die Technologien noch nicht voll ausgereift und/oder skaliert sind, entstehen signifikante Mehrkosten. Klimaschutzverträge kompensieren diese Kosten.
Es sollte grundsätzlich unterschieden werden zwischen Produkt-Klimaschutzvertrag und Energieträger-Klimaschutzvertrag. Bei Produkt-Klimaschutzverträgen wird die Kostendifferenz im Endprodukt (bspw. eine Tonne Rohstahl, eine Tonne Zement) inklusive spezifischer Investitionskosten betrachtet und ausgeglichen. Bei Energieträger-Klimaschutzverträgen wird die Kostendifferenz auf den Einsatz verschiedener Energieträger, während der Produktion (bspw. eine MWh Gas zuzüglich effektiver CO2-Preise der Akteure vs. eine MWh grüner Wasserstoff) betrachtet und ausgeglichen. Für einen ausreichenden Kostenausgleich sind Energieträger-Klimaschutzverträge daher um Investitions- und eventuell weitere Betriebskostenförderungen zu ergänzen.
Der BDI begrüßt den kürzlich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegten Entwurf einer Richtlinie zur Förderung von klimaneutralen Produktionsverfahren in der Industrie durch Klimaschutzverträge (Förderrichtlinie Klimaschutzverträge). Der Inhalt ist komplex und wird nun von den Experten in den Mitgliedsverbänden geprüft. Gemeinsam mit der Bundesregierung wollen wir rasch ein modernes und effizientes Instrument des Klimaschutzes und der Förderpolitik entwickeln, das im nächsten Jahr zum Einsatz kommt.