Corona-Maßnahmen nachvollziehbar, aber schmerzhaft
„Die Beschlüsse sind sehr schmerzhaft. Der Politik liegt erkennbar daran, wirtschaftliche Aktivität weitestgehend am Laufen und die öffentlichen Einrichtungen offen zu halten. Die exponentielle Entwicklung der Infektionen muss durchbrochen werden, sonst würden in Kürze noch viel schlimmere gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen eintreten.
Vieles von dem, was Bund und Länder beschlossen haben, tut weh. Manche Maßnahmen treffen Teile der Wirtschaft hart, insbesondere kleinere Gewerbetreibende, Soloselbstständige, Veranstaltungswirtschaft oder Gastronomie. Deshalb ist die anvisierte Überprüfung in zwei Wochen so wichtig, um Maßnahmen anzupassen und möglicherweise in einigen Bereichen zu erleichtern.
Jeder einzelne von uns ist gefordert, durch diszipliniertes Verhalten die Gefährdung von Gesundheit, öffentlichem Leben und Wirtschaftsbetrieb zu vermeiden und damit auch für den Erhalt des eigenen Arbeitsplatzes zu sorgen. Die Politik steht in der Pflicht, ihre Entscheidungen, Pläne und Strategien wesentlich stärker zu erklären, als dies in den vergangenen Monaten der Fall war.
Die Beschlüsse werden die Wirtschaftsaktivität und Verbraucherstimmung im November stark beeinträchtigen. Auch wenn ein kompletter Lockdown richtigerweise ausgeschlossen wird, werden die Maßnahmen die vorübergehende konjunkturelle Erholung dämpfen.
Die Regierung sollte die von den neuen Beschränkungen betroffenen Unternehmen mit zielgenauen Hilfen stützen. Eine gezielte Nutzung der Überbrückungshilfe und eine sofortige Stärkung der Verlustverrechnung in der Einkommen- und Körperschaftsteuer sind notwendig, um die Betriebe in schwerer Zeit schnellstmöglich mit Liquidität zu versorgen.
Unternehmen der Industrie sind in Sorge wegen härterer Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens in anderen Staaten. Der internationale Warenaustausch und die grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit müssen auch in Zeiten einer Pandemie so gut wie nur möglich funktionieren. Die Bundesregierung muss auf europäischer Ebene die von ihr angestoßene Verabredung gemeinsamer Standards sicherstellen, damit in allen EU-Risikogebieten vergleichbare und gegenseitig anerkannte Hygiene- und Schutzmaßnahmen gelten.“