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Digitalisierung des Steuerrechts bereits in der Gesetzgebung mitdenken

Schon im Gesetzgebungsprozess ist die digitale Umsetzung und Befolgung neuer Steuerrechtsnormen essenziell. Seit Anfang Januar 2023 erfolgt der Digitalchecks durch den Nationalen Normenkontrollrat im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags. Ziel muss es sein, dass die digitale Umsetzbarkeit ein fester Bestandteil eines jeden steuerlichen Gesetzgebungsverfahrens ist.

Die Digitalisierbarkeit neuer Steuerrechtsnormen bewertet sich nach objektiven Kriterien. Es gilt Hindernisse wie unbestimmter Rechtsbegriffe oder ein komplexes Zusammenwirken von Gesetzestext, Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung zu beseitigen.

Ein wichtiger Ansatzpunkt ist die Formulierung von Gesetzestexten in einer strukturierten, für Mensch und Maschinen verständlichen Sprache (z. B. domänenspezifische Sprache). Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz und juristischen Algorithmen kann dazu beitragen, in einem Gesetzestext frühzeitig gesetzgeberische Widersprüche und Lücken zu identifizieren und zu vermeiden. Zudem sollten verstärkt bilinguale Gesetzesfassungen sowohl in menschlicher als auch in algorithmischer Sprache zum Einsatz kommen. Ein Beispiel ist der lohnsteuerrechtliche Programmablaufplan, den die Finanzverwaltung jährlich erstellt und der durch die Entgeltabrechnungsprogramme bereits in der betrieblichen Praxis angekommen ist. 

Mehr Typisierungen und Pauschalierungen nutzen

Ein Hebel, das materielle Steuerrecht stärker zu digitalisieren, ist die verstärkte Nutzung von Typisierung und Pauschalisierung anstelle zunehmend komplexer Regelungen für einzelne Sachverhalte. Der Gesetzgeber verfügt diesbezüglich über einen weiten Entscheidungsraum, muss sich bei gesetzlichen Typisierungen jedoch an realistischen Regelfällen orientieren. Das ist besonders relevant im Massenverfahren der Lohnsteuer, wo ein erhebliches Digitalisierungspotenzial besteht, etwa bei der Vereinfachung der Besteuerung von Sachbezügen. Die bestehenden Regelungen sind – auch im Zusammenspiel mit den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften – oftmals so detailliert und kleinteilig, dass sie automatisierte Prozesse nicht möglich machen. Pauschalierungen sind dagegen deutlich einfacher und damit digital abbildbar.

Zusammenarbeit von Bund und Ländern intensivieren

Eine erfolgreiche Digitalisierung des Steuerrechts setzt eine intensive Zusammenarbeit von Bund und Ländern voraus. Der Bund sollte eine stärkere Rolle bei der Koordination und bundesweiten Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen spielen. Zudem müssen die personellen und finanziellen Ressourcen der Finanzverwaltung verstärkt zugunsten der Digitalisierung eingesetzt werden (z. B. für Programmierungen). Angesichts des sich verschärfenden Fachkräftemangels kann eine digitalisierte Finanzverwaltung die steuerlichen Prozesse effizienter und mit deutlich geringerem Aufwand erfüllen.     

Informationen zum Digitalcheck (Nationaler Normenkotrollrat)