Der BDI hat einen grundlegenden Reformvorschlag für die steuerliche Behandlung von Sachzuwendungen erarbeitet. Die bestehenden Regelungen sind komplex und verursachen großen Aufwand. Ziel des BDI-Reformvorschlags ist eine bürokratiearme Pauschalbesteuerung, die in enger Abstimmung mit der betrieblichen Praxis digitaltauglich ausgestaltet wird.