Schon im Gesetzgebungsprozess ist die digitale Umsetzung und Befolgung neuer Steuerrechtsnormen essenziell. Seit Anfang Januar 2023 erfolgt der Digitalchecks durch den Nationalen Normenkontrollrat im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags. Ziel muss es sein, dass die digitale Umsetzbarkeit ein fester Bestandteil eines jeden steuerlichen Gesetzgebungsverfahrens ist.