Data Act-Durchführungsgesetz
Ab dem 12. September 2025 gelten die neuen unionsrechtlichen Vorgaben des EU-Data Act. Damit die Unternehmen bei der Implementierung der neuen Vorgaben der VO 2023/2854 die notwendige Unterstützung von behördlicher Seite erhalten, muss das nationale Durchführungsgesetz schnellstmöglich verabschiedet werden.
EU-Data Act – im Eiltempo zur neuen Datennutzungsregulierung
Der EU-Data Act verändert die rechtlichen Spielregeln im Bereich der Nutzung und des Austauschs von Daten im B2C-, B2B- und B2G-Verhältnis fundamental. Mit der politischen Einigung in den sog. Trilog-Verhandlungen Ende Juni wurden zwar Verbesserungen erzielt – insgesamt bleibt der EU-Data Act mit viel Ungewissheit behaftet.
EU Data Act darf nicht zum Boomerang der Datenökonomie werden
Anlässlich der Entschließung im Europäischen Parlament zum EU Data Act äußert sich Iris Plöger, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung: „Der EU Data Act darf nicht zum Boomerang der Datenökonomie werden“