Das deutsche Gesellschaftsrecht bietet Unternehmen diverse Rechtsformen, sich entsprechend der eigenen Bedürfnisse zu organisieren und am Markt zu präsentieren. Zu den bekanntesten nationalen Rechtsformen zählen die GbR, die OHG und KG sowie als Kapitalgesellschaften die AG und die GmbH. Darüber hinaus hat die Societas Europaea (SE) zunehmend an Bedeutung gewonnen und wird insbesondere von größeren Unternehmen aufgrund ihrer europäischen bzw. internationalen Ausrichtung wertgeschätzt.

Aktuelles zum Thema
Vor­schlä­ge zur Re­form des Ak­ti­en­rechts

Das Aktiengesetz wird im kommenden Jahr 60 Jahre alt. Nach überwiegender Ansicht in Literatur und Wissenschaft ist dies ein guter Anlass, das Aktienrecht auf den Prüfstand zu stellen – dies umso mehr, als das Personengesellschaftsrecht durch das MoPeG erst kürzlich umfassend reformiert wurde. Der Gesetzgeber hat, auf die schon seit langem geäußerte Forderung einer Aktienrechtsreform, bisher nur mit punktuellen Änderungen des Aktiengesetzes reagiert. Vorschläge zur Reform des Beschlussmängelrechts zur Belebung der Hauptversammlung oder zur Reform des Aufsichtsratsrechts wurden dagegen nicht in Angriff genommen.

Mo­der­ne Un­ter­neh­mens­füh­rung un­ter na­tio­na­ler und eu­ro­päi­scher Ge­setz­ge­bung

Das deutsche Gesellschaftsrecht bietet Unternehmen diverse Rechtsformen, sich entsprechend der eigenen Bedürfnisse zu organisieren und am Markt zu präsentieren. Zu den bekanntesten nationalen Rechtsformen zählen die GbR, die OHG und KG sowie als Kapitalgesellschaften die AG und die GmbH. Darüber hinaus hat die Societas Europaea (SE) zunehmend an Bedeutung gewonnen und wird insbesondere von größeren Unternehmen aufgrund ihrer europäischen bzw. internationalen Ausrichtung wertgeschätzt.

Der Deut­sche Cor­po­ra­te Go­ver­nan­ce Ko­dex 2022

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat im Mai 2022 die Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK 2022) veröffentlicht. Mit der Ende Juni 2022 erfolgten Bekanntmachung der geänderten Fassung des DCGK im Bundesanzeiger bildet dieser nun die neue Grundlage für die jährliche Entsprechenserklärung nach dem Aktiengesetz. Inhaltlich setzt der neue Kodex einen Fokus auf Nachhaltigkeit.

Die Idee ei­ner „Ge­sell­schaft mit ge­bun­de­nem Ver­mö­gen“

Die Berliner Stiftung „Verantwortungseigentum“ hat Anfang 2021 einen Regelungsvorschlag für eine „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ entworfen, der Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat. Der Vorschlag beruht auf der Idee, einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen mit einem treuhänderischen Unternehmensverständnis zu schaffen. Diese Rechtsform ist aus Sicht des BDI weder geeignet noch erforderlich für die Zielsetzung eines nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmertums.

Di­gi­ta­li­sie­rung im Ge­sell­schafts­recht

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) und dem Gesetz zur Ergänzung der Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiREG) im August 2022 ist die Digitalisierung im Gesellschaftsrecht auf nationaler Ebene weit vorangekommen. Nun wird auf europäischer Ebene die Digitalisierung im Gesellschaftsrecht durch die „EU-Richtlinie zur Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht“ erneut vorangetrieben. Der BDI begrüßt den Ausbau der digitalen Verfahren.

Mög­li­che Fol­gen des Brexit: Von der Sitz- zur Grün­dungs­theo­rie und zu­rück?

Bei allen Szenarien für den Ausgang des Brexit ist eines sicher, nämlich, dass fast nichts sicher ist; erst recht nicht die Fortgeltung der Grundfreiheiten im Verhältnis zwischen der Europäischen Union und einem möglichen Drittstaat Großbritannien. Dies betrifft auch die Niederlassungsfreiheit – mit potentiell weitreichenden Auswirkungen für die Behandlung britischer Gesellschaften nach deutschem Gesellschaftsrecht.