Vorschläge zur Reform des Aktienrechts
Das Aktiengesetz wird im kommenden Jahr 60 Jahre alt. Nach überwiegender Ansicht in Literatur und Wissenschaft ist dies ein guter Anlass, das Aktienrecht auf den Prüfstand zu stellen – dies umso mehr, als das Personengesellschaftsrecht durch das MoPeG erst kürzlich umfassend reformiert wurde. Der Gesetzgeber hat, auf die schon seit langem geäußerte Forderung einer Aktienrechtsreform, bisher nur mit punktuellen Änderungen des Aktiengesetzes reagiert. Vorschläge zur Reform des Beschlussmängelrechts zur Belebung der Hauptversammlung oder zur Reform des Aufsichtsratsrechts wurden dagegen nicht in Angriff genommen.
Moderne Unternehmensführung unter nationaler und europäischer Gesetzgebung
Das deutsche Gesellschaftsrecht bietet Unternehmen diverse Rechtsformen, sich entsprechend der eigenen Bedürfnisse zu organisieren und am Markt zu präsentieren. Zu den bekanntesten nationalen Rechtsformen zählen die GbR, die OHG und KG sowie als Kapitalgesellschaften die AG und die GmbH. Darüber hinaus hat die Societas Europaea (SE) zunehmend an Bedeutung gewonnen und wird insbesondere von größeren Unternehmen aufgrund ihrer europäischen bzw. internationalen Ausrichtung wertgeschätzt.
Digitalisierung im Gesellschaftsrecht
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) und dem Gesetz zur Ergänzung der Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiREG) im August 2022 ist die Digitalisierung im Gesellschaftsrecht auf nationaler Ebene weit vorangekommen. Nun wird auf europäischer Ebene die Digitalisierung im Gesellschaftsrecht durch die „EU-Richtlinie zur Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht“ erneut vorangetrieben. Der BDI begrüßt den Ausbau der digitalen Verfahren.
Reform des Beschlussmängelrechts
Die Ampelkoalition hat angekündigt, eine Reform des Beschlussmängelrechts im Aktienrecht angehen zu wollen. Der BDI begrüßt dieses Vorhaben und hat Vorschläge zur Ausgestaltung einer entsprechenden Reform vorgelegt. Eine Reform des Beschlussmängelrechts ist für eine moderne und attraktive Hauptversammlung unerlässlich. Die Reform sollte insbesondere zum Ziel haben, das erhebliche Anfechtungsrisiko bei der Auskunftserteilung in der Hauptversammlung auf ein vertretbares Maß zu reduzieren.
Reform des Aufsichtsratsrechts
Vor dem Hintergrund der in den letzten Jahrzehnten gestiegenen Anforderungen an die Arbeit der Aufsichtsräte haben sich Hochschullehrer und Anwälte mit Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern zusammengeschlossen, um Eckpunkte für eine Reform des Aufsichtsratsrechts zu erarbeiten. Der BDI hält einen Großteil der Eckpunkte für sinnvoll.
Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts
Das in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause 2021 beschlossene Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wird als ein Meilenstein in der Geschichte des deutschen Gesellschaftsrechts bezeichnet. Der BDI stellt den Hintergrund der Reform sowie den wesentlichen Inhalt und die praktischen Auswirkungen für die betroffenen Gesellschaftsformen dar.
Kommission veröffentlicht Gesellschaftsrechtspaket
Die Kommission hat Ende April 2018 das lange angekündigte Company law package vorgelegt. Mit Regelungsvorschlägen zur grenzüberschreitenden Mobilität im Wege von Spaltung, Verschmelzung und Sitzverlegungen sowie zur Online-Registrierung nimmt sie den Wunsch vieler Unternehmen nach mehr Flexibilität und Rechtssicherheit im Binnenmarkt auf.