Nach mehr als fünf Jahren haben sich die europäischen Gesetzgeber auf eine Reform der EU-Dual-Use-Verordnung geeinigt. Ziel der Reform war ein stärkerer Beitrag der Ausfuhrkontrolle zum Schutz von Menschenrechten. Die deutsche Industrie unterstützt dieses Ziel ausdrücklich. Die nun getroffene politische Einigung ist jedoch für Menschenrechtsschutz und Ausfuhrkontrollen ein unbefriedigender Minimalkompromiss.

Wirtschaftssicherheit
Wirtschaftssicherheit beginnt mit wirksamer und zugleich effizienter Exportkontrolle. Als industrielles Exportland ist Deutschland darauf angewiesen, dass Genehmigungsverfahren verlässlich, schnell und transparent funktionieren – nur so bleiben Unternehmen handlungsfähig und international wettbewerbsfähig.
Die Ausfuhrbeschränkungen zu Beginn der Covid-19-Pandemie haben Unternehmen vor Herausforderungen gestellt. Renate Becker-Arnold, Vorsitzende des BDI-Arbeitskreises Exportkontrollen, lobt die pragmatische Arbeitsweise der deutschen Ausfuhrkontrolleure. Im Interview spricht sie zudem über die extraterritoriale Exportkontroll- und Sanktionspolitik der USA und die Reform der EU-Dual-Use-Verordnung.
Als exportstarke Wirtschaftsnation trägt Deutschland eine besondere Verantwortung – für einen offenen Welthandel und die Sicherung von Frieden und Stabilität. Mit ihrer Exportkontrolle geben sich die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland Instrumente, um möglichen Gefahren die materielle Grundlage zu entziehen. Doch Sicherheitspolitik mittels Wirtschaft hat auch Grenzen. Regeln müssen umsetzbar sein und bestenfalls multilateral vereinbart werden.
Seit 2018 soll die US-Exportkontrolle auch industriepolitischen Zielen dienen. Dies schadet globalen Wertschöpfungsketten und dem transatlantischen Markt. Auslöser dieser Entwicklung ist der Systemwettbewerb mit China. Die neue US-Regierung kann mit ihren europäischen Partnern hier vieles richtig machen, denn: in der Exportkontrolle ist wegen China eine Rückkehr zum Status quo ante unmöglich.
Seit dem 1. Dezember 2020 gilt in der Volksrepublik China ein Exportkontrollgesetz. Das Gesetz richtet sich nur in Teilen nach internationalen Ausfuhrkontrollstandards. Stattdessen ist ein Rechtsrahmen entstanden, der gravierende Unsicherheit für die Wirtschaftsbeteiligten im Sinne von Partei und Behörden schafft.




