Nachhaltigkeit spielt eine immer größere Rolle – im politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kontext. Auf gesetzlicher Ebene stellt die europäische CSDR-Richtlinie neue Anforderungen an Unternehmen. Worauf es bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie ankommt und was die Änderungen für Unternehmen in Deutschland bedeutet.

Aktuelles zum Thema
Über­ar­bei­tung der CSRD im Rah­men des EU-Om­ni­bus und deut­sche Um­set­zung schrei­ten vor­an

Die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD kann die grüne Transformation entscheidend vorantreiben – allerdings nur, wenn der Berichtsaufwand für die Unternehmen auch leistbar ist. Daher muss der Aufwand der Unternehmen sowohl im Rahmen des aktuell durchgeführten EU-Omnibus als auch der deutschen Umsetzung der CSRD höchstmöglich begrenzt werden und verhältnismäßig sein.

Hil­fe­stel­lung für bran­chen­spe­zi­fi­sche Vor­über­le­gun­gen zur ESRS-We­sent­lich­keits­ana­ly­se

Der gemeinsame Leitfaden des BDI und DRSC zur branchenspezifischen Wesentlichkeitsanalyse nach der CSRD soll Verbänden bei der Ermittlung branchenspezifischer Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) sowie den damit verbundenen wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen unterstützen und kann auch dazu genutzt werden, branchenweit wesentliche Angabepflichten und Datenpunkte zu identifizieren. Sie kann darüber hinaus berichtspflichtigen Unternehmen auf Basis branchenspezifischer Vorüberlegungen erste Anhaltspunkte für die zwingend erforderliche unternehmensindividuelle Wesentlichkeitsanalyse geben.

Re­gie­rungs­ent­wurf zur deut­schen CSRD-Um­set­zung be­schlos­sen

Das Kabinett hat den Regierungsentwurf der deutschen Umsetzung der CSRD beschlossen. Das Gesetz sieht im Wesentlichen eine Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Vorgaben vor. Dennoch besteht weiterhin die Notwendigkeit, im parlamentarischen Verfahren Nachbesserungen vorzunehmen. In einem Webtalk wird der BDI zusammen mit dem DRSC, econsense und EY die Neuerungen des Entwurfs besprechen sowie weitere Umsetzungshilfen anbieten.

Um­set­zung der Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung in Deutsch­land

Der BDI hat ausführlich zu dem Referentenentwurf der deutschen Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie zu europäischen Entwürfen von Berichtsstandards für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) Stellung genommen. Die nationale Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sollte sich im Ergebnis auf eine Eins-zu-eins Umsetzung der europäischen Vorgaben beschränken. Die KMU-Standards müssen praxistauglich umgestalten werden.

ESG-Re­port­ing: BDI und DRSC ver­öf­fent­li­chen In­for­ma­ti­ons­bro­schü­re

In einer gemeinsamen ESG-Broschüre haben der BDI und das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) die wichtigsten Informationen zu den neuen Berichtspflichten infolge der anstehenden Umsetzung europäischer Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zusammengetragen. Die Broschüre soll die vielen Tausend erstmalig berichtenden Unternehmen grundlegend informieren und erste Ideen für das Aufsetzen entsprechender Umsetzungsprojekte vermitteln.

ESG-Re­port­ing: Re­fe­ren­ten­ent­wurf zur Um­set­zung der CSRD in Deutsch­land

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat im März 2024 den Referentenentwurf (RefE) zur deutschen Umsetzung der neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung für große und börsennotierte Unternehmen veröffentlicht. Die darin enthaltenen Regelungen entsprechen im Wesentlichen einer Eins-zu-eins-Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).

War­um Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung?

Nachhaltigkeit spielt eine immer größere Rolle – im politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kontext. Auf gesetzlicher Ebene stellt die europäische CSDR-Richtlinie neue Anforderungen an Unternehmen. Worauf es bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie ankommt und was die Änderungen für Unternehmen in Deutschland bedeutet.