Die deutsche Bundesregierung hat am 6. Juli den Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 und Finanzplan bis 2030 verabschiedet. Trotz Rekordausgaben und -schulden im Rahmen des neuen Sondervermögens (SVIK) und der Bereichsausnahme für die Bundeswehr bleiben die Herausforderungen hoch. Der Spielraum im Haushalt sinkt, Haushaltslücken in Milliardenhöhe bleiben bestehen und der Druck für spürbare Strukturreformen steigt.

Finanzpolitik
Obwohl die Steuereinnahmen kontinuierlich wachsen und Rekordschulden aufgenommen werden, bestehen hohe Finanzierungslücken in fast allen Bereichen. Deutschland fällt bei Investitions- und Standortentscheidungen der Unternehmen immer weiter zurück. Der BDI fordert die Politik auf, gegenzusteuern – mit einer ambitionierten Konsolidierung, einer konsequenten Priorisierung von investiven Ausgaben und geeigneten Strukturreformen.
Die deutsche Bundesregierung muss in diesem Jahr gleich zwei Bundeshaushalte auf den Weg bringen. Dabei ergeben sich trotz der höheren Verschuldungsmöglichkeiten durch das neue Sondervermögen und die Bereichsausnahme für die Bundeswehr verschiedene Herausforderungen – von immer noch bestehenden Haushaltslücken in Milliardenhöhe, über steigende Zinsen und Kritik an der Verschiebung von Investitionen bis hin zu hohem Konsolidierungs- und Reformdruck.
Zum Bundeshaushalt 2026 äußert sich Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner: „Die Bundesregierung setzt mit einem Investitionshaushalt für das Jahr 2026 ein richtiges Signal, doch das reicht bei Weitem nicht aus.“
Tanja Gönner, BDI-Hauptgeschäftsführerin, zur Einigung von Union und SPD auf ein Finanzpaket für Infrastruktur und Verteidigung: „Das ist ein wichtiges Signal. Ernst der Lage ist erkannt.“
Anlässlich der Anhörung zum Steuerfortentwicklungsgesetz äußert sich BDI-Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner: „Bund und Länder stehen in gemeinsamer Verantwortung, ein steuerliches Entlastungspaket für die Wirtschaft zu schnüren.“
Mitte Juli 2024 hat das Bundeskabinett einen Entwurf des Bundeshaushalts 2025 beschlossen. Nachdem zunächst eine Finanzierungslücke von fünf Milliarden Euro geschlossen werden musste, hat die Bundesregierung dem Bundestag den finalen Entwurf Mitte August 2024 vorgelegt. Derzeit beraten das Parlament und der Haushaltsausschuss. Trotz der Anpassungen besteht weiterhin eine Finanzierungslücke von rund zwölf Milliarden Euro.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat Mitte November 2023 ein umstrittenes Haushaltsmanöver der Ampelkoalition gestoppt und die Verlagerung von 60 Milliarden Euro aus ungenutzten Corona-Krediten in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) für verfassungswidrig erklärt. Die Bundesregierung muss jetzt für eine tragfähige Finanzierung eines notwendigen Hochlaufs öffentlicher Investitionen und Transformationsinvestitionen sorgen.
Deutschland fällt bei Investitions- und Standortentscheidungen der Unternehmen immer weiter zurück, obwohl die Steuereinnahmen wachsen und die Steuerquote auf dem höchsten Niveau seit der Wiedervereinigung ist. Der BDI fordert die Politik auf, gegenzusteuern – mit einer Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen, einer konsequenten Priorisierung der Ausgaben und geeigneten steuerlichen Investitionsanreizen.
BDI-Präsident Siegfried Russwurm: „Die Bundesregierung muss jetzt rasch Klarheit über den tatsächlichen Umfang der finanziellen Folgen des Urteils schaffen.“
Im Rahmen des Unternehmensteuerkongress 2023 fordert BDI-Präsident Siegfried Russwurm: „Die Bundesregierung sollte den Mut und die Kraft aufbringen, eine Unternehmensteuerreform auf den Weg zu bringen, die den deutschen Standort im globalen Wettbewerb zukunftssicher macht.“








